Unterhaltsvorschuss: Rückgriffquote versetzt Medien in Aufruhr

Kaum hatte Familienministerin Giffey die geringere Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss bekanntgegeben, vollzog sich das übliche Ritual der Medien: Die säumigen Väter wurden samt und sonders an den Pranger gestellt, Führerscheinentzug gefordert. „Das Sinken der Rückgriffquote war vorherzusehen. Einerseits war die Kalkulation der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss realitätsfremd. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen. Andererseits war die Rückgriffquote mit 30 Prozent viel zu hoch angenommen worden. Mit stichprobenartigen Nachfragen bei Jugendämtern lässt sich das klären. Des Weitern war abzusehen, dass die Zahl der Antragsteller weiter steigen, entsprechend der Rückgriff zurückgehen wird“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest und ergänzt: „Mir ist noch keiner dieser besagten säumigen Väter begegnet, der Kindesunterhalt zahlen konnte, aber nicht wollte.“ 

 

Hintergrund

 

Der durchschnittliche Nettolohn beträgt knapp 1900 EURO. Bei zwei Kindern reicht das für den Mindestunterhalt. Viele Unterhaltspflichtige liegen darunter. Leiharbeit, Arbeit im Niedriglohnsektor, Rückgang von festen Arbeitsverhältnissen, projektgebundene Arbeitsverhältnisse sind regelmäßigen Unterhaltszahlungen gemäß Düsseldorfer Tabelle abträglich. „Leider wird oft vergessen, auch die Mieten, die Kosten von Unterhaltspflichtigen steigen, seit fünf Jahren wurde der notwendige Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen nicht mehr angehoben. In der gleichen Zeit stieg der Kindesunterhalt viermal“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.  

 

Vor anderthalb Jahren wurde der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. ISUV hält die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für wirklich allein Erziehende für richtig. „Es ist sinnvoll, dass der Staat berufstätige Elternteile mit Kindern unterstützt, wenn der Verdienst nicht ausreicht und der Unterhalt für Kinder ausbleibt. Es ist ein wichtiges Signal die Leistung von Unterhaltsvorschuss an die Berufstätigkeit zu binden. Somit wurde ein wichtiger Anreiz geschaffen den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, denn nur Berufstätigkeit schützt vor Armut, insbesondere langfristig vor Altersarmut“, fasst der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer zusammen.

 

Der Verband sieht nur einen Weg um aus der weiter steigenden Unterhaltsvorschuss-Spirale auszubrechen: Mütter und Väter müssen nach Trennung und Scheidung zu weiterer gemeinsamer Erziehung und Unterhaltsleistung motiviert werden. Die Struktur des Unterhaltsvorschusses fördert „Alleinerziehen“. „In keinem Land wird so strikt zwischen Unterhalt und Betreuung getrennt wie in Deutschland. Vielmehr geht man davon aus, dass Beide für Unterhalt und Erziehung zuständig sind“, kritisiert Linsler.

 

Härten und Missbrauch

 

Unterhaltsvorschuss ist nur an zwei Bedingungen geknüpft: Das Kind lebt beim „allein-erziehenden“ Elternteil, der andere Elternteil zahlt keinen Barunterhalt. „So richtig und berechtigt Unterhaltsvorschuss ist, es bleibt ein ungutes Gefühl und ist ungerecht, wenn ein Elternteil in wohlfahrtsstaatlicher Manier Geld auf Kosten des anderen Elternteils abrufen und ihm Schulden aufhalsen kann, unabhängig davon, ob er den Umgang verweigert oder mit einem anderen Partner zusammenlebt, den er aber nicht angibt“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

 

Fragwürdig ist, dass Umgangsverweigerung unberücksichtigt bleibt. „Die Argumentation, unterhaltsberechtigt ist das Kind, Unterhaltsvorschuss wird für Kinder geleistet, ist zwar rechtspositivistisch korrekt, aber nicht im Sinne von legitimen Kinderrechten“, kritisiert Linsler.

 

Nachweisbare Betreuungs- und Sachleistungen des anderen Elternteils „zahlen“ sich beim Unterhaltsvorschuss nicht aus.

 

Berücksichtigung und Kontrolle vom Einkommen des Antragstellers: Hat er ein doppelt oder dreifach so hohes Einkommen wie der Unterhaltspflichtige, so ist ihm Unterhaltsvorschuss zu versagen. „Auch beim Unterhaltsvorschuss haben die unterhaltsrechtlichen Maßstäbe zu gelten.“ (Linsler)

 

Berücksichtigung von Umgangsverweigerung: „Es darf nicht sein, dass jemand gezielt den Umgang verweigert und Unterhaltsvorschuss erhält, es darf nicht sein, dass jemand den Umgang verweigert, somit den anderen rauskickt, um dann hemmungslos Unterhaltsvorschuss zu beantragen.“(Linsler)

 

ISUV kritisiert die „Strukturen beim Unterhaltsvorschuss“, sie sind wohlfahrtsstaatlich, einseitig, nicht subsidiär transparent: Ein Elternteil kann einseitig Schulden auf Kosten des anderen machen, unabhängig davon, wie und warum die Situation entstanden ist. „Es fehlen verpflichtende gegenseitige kommunikative mediative Strukturen, es fehlt die Einbindung beider Partner“, kritisiert Linsler.

 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

 

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

 

Kontakt:

 

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ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

 

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de