Väterreport: Väter wollen Väter sein, wenn man sie lässt

Die wichtigste Botschaft des neuen Väterreports lautet: „Viele Väter würden sich gerne deutlich mehr an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Sie wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wollen gemeinsam mit der Mutter für die Kinder verantwortlich sein.“ Auch getrenntlebende Väter haben den gleichen Wunsch. „Aber gerade nach Trennung und Scheidung werden Väter gar nicht selten aus egozentrischen, materiellen und narzisstischen Gründen von Müttern daran gehindert, die gemeinsamen Kinder gemeinsam zu betreuen. Dieses familienrechtliche Defizit ist seit vielen Jahren bekannt, jedoch verändert wurde nichts“, kritisiert ISUV-Vorsitzender, Rechtsanwalt Klaus Zimmer.  

ISUV begrüßt das im Report genannte Ziel den Ausbau „einer Familienarbeitszeit zu einer existenzsichernden und vollzeitnahen Erwerbstätigkeit sowohl von Müttern als auch Vätern“ zu erreichen. „Unter diesem Leitziel muss auch das dringend notwendige Update des Familienrechts in der kommenden Legislaturperiode stehen. Mit einer entsprechenden vollzeitnahen Erwerbstätigkeit beider Elternteile lösen sich auch Probleme mit Unterhalt und Versorgungsausgleich“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.  

Dieses Ziel ist Zukunftsmusik. ISUV-Mitglied M.P. weist auf die Probleme von nichtverheirateten Vätern nach der Trennung hin: „Laut Elternzeitgesetz darf auch ein getrennter Vater Elternzeit nehmen, jedoch es bedarf der schriftlichen Zustimmung der Kindsmutter. Sie selbst kann 2-3 Jahre Elternzeit nehmen und gleichzeitig die Unterschrift verweigern, dass der Vater Elternzeit bekommt. Damit beginnt schon ab Geburt die asoziale rechtliche Ausgrenzung des Umgangselternteils.  

Somit hat der Vater kaum Umgang, er darf das Kind im Kleinkindalter – ersten zwei Jahre - nicht betreuen. Danach darf er – wenn die Mutter es will - langsam Übernachtungen üben, bis das Kind zur Schule geht. Dann ist der Vater sowieso raus. Betreuen nur noch in Ferien, wenn es hochkommt fünfmal im Jahr. Mehr ist  nicht möglich, wenn die Mutter 562 Kilometer weit wegezogen ist. Die Kosten bei gestiegenen Benzinpreisen, interessieren den Staat nicht, sie werden steuerlich nicht anerkannt. So fördert der Staat Betreuung durch den Vater. Umgekehrt wird der Steuerfreibetrag der armen alleinerziehende Mutter – faktisch umgangsverhindernden rücksichtslosen Mutter ständig erhöht auf inzwischen 4000 EURO.  

Was schnell geht, Kindesunterhalt zahlen. Das Jugendamt hilft der Mutter beim Eintreiben von Unterhalt, aber der Vater wird abgewiesen, wenn er um Unterstützung beim Umsetzen des Umgangs bittet. Natürlich hat die Mutter dann auch noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt drei Jahre lang. Der Vater hat zu zahlen. Die Mutter kann das Kind von der Kita abholen. Wenn es der Vater machen will, bekommt er Hausverbot und vorsorglich holt man auch gleich die Polizei.  Und so weiter, und so weiter…

Bei ISUV erzählt man mir, ich solle froh sein, ich habe den Kontakt zu meinem Sohn gehalten und ich könne ihn sehen, er kennt mich. Andere Väter sehen die Kinder gar nicht. Kann sich jemand vorstellen, was in mir vorgeht, wenn ich die Überschrift der Presserklärung des Frauenministeriums lese: Wunsch und Wirklichkeit der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf? – Mein Anliegen ist, die erlebte Wirklichkeit darzustellen. Ich bin ISUV dankbar, dass ich die Möglichkeit habe die Fakten zu benennen. Dank ISUV weiß ich, ich bin kein Einzelfall.“