Vernichtungsfeldzug - ein "Fall"

"Die "unterhaltsberechtigte" Ex-Frau ist dank meiner Unterhaltsleistungen seit 12 Jahren selbständige Kosmetikerin," erzählt der Unterhaltspflichtige, "und könnte entsprechend ihren bilanzierten Umsätzen leicht davon leben. Sie ist also eigentlich nicht unterhaltsbedürftig, sie bringt aber ihre Bilanzen stets mit Tricks auf Sozialhilfeniveau. Das geht aber nur, wenn Ämter und Justiz mitmachen:
· Ohne genauere Nachprüfung wurde ihr sofort Prozesskostenhilfe gewährt.
Jetzt konnte sie "auf Kosten des Staates" gegen mich prozessieren.
· Durch Akteneinsicht konnte ich - erst jetzt - feststellen, dass mir vom Amtsgericht bzw. Familiengericht wichtige Schriftsätze der Gegenseite vorenthalten worden waren. Somit konnte ich dazu gar nicht Stellung nehmen.
· Außerdem fand offensichtlich mindestens ein vor mir geheim gehaltenes Verfahren gegen mich statt, für das ich sogar die Prozesskostenhilferaten für sie zahlen soll.
· Ihr tatsächliches Einkommen wurde niemals überprüft, vielmehr bekam sie einen Titel, mit dem sie heute nahezu willkürlich in mein Ruhegehalt hineinpfänden kann."
"Nach Abzug des Unterhalts bleibt mir und meiner jetzigen Ehefrau praktisch nur der Selbstbehalt. Im Prinzip müssen wir unter dem Sozialhilfeniveau leben. Nur weil meine jetzige Ehefrau mitarbeitet, können wir uns mehr schlecht als recht über Wasser halten."