Würzburger Leitfaden: Mehr Transparenz bei familienrechtlichen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert seit Jahren mehr Transparenz in familienrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht. Betroffene müssen wissen, wie ein Verfahren und nach welchen Richtlinien es abläuft. Diesem Anspruch wird der „Würzburger Leitfaden“ gerecht. Seine Maximen sind die Kooperation der Experten, Anwälte, Richter, Jugendämter, Beratungsstellen sollen zusammenarbeiten, sich gegenseitig abstimmen und moderierend tätig werden. Nicht Kampf ums Kind, sondern Ziel ist es Sachlichkeit ins Verfahren zu bringen. Schließlich geht es ums Kindeswohl, daher haben „herabsetzende Äußerungen über den anderen Elternteil zu unterbleiben.“

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Ziel ist es die Eigenverantwortung der Eltern für das Kindswohl zu fördern. „Der Leitfaden legt sinnvolle Maßnahmen fest, die die gemeinsame Elternverantwortung fördern können. Allerdings handelt es sich um eine Art Kodex, an den die Beteiligten nicht gebunden sind.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.  

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Wichtige „Richtlinien“ sind:

  • Es soll mehr geredet als geschrieben werden, Anwaltsbriefe sollen bis zum ersten Gerichtstermin „unterbleiben“. Die Eltern sollen ihre Position beim ersten Gerichtstermin selbst darlegen.
  • Häufiger Streitpunkt oft auch der schriftliche Bericht des Jugendamtes. Vom Jugendamt wird Kommunikation und Mediation gefordert.
  • Verlegung des ersten Gerichtstermins, oft ein Mittel um Prozesse zu verzögern und Fakten zu schaffen, ist nur in „ganz besonderen Ausnahmefällen möglich“ und nur „in Abstimmung mit den beteiligten Parteien“.
  • Anwälte werden zur Zurückhaltung angehalten, sie sollen sich an den „Verhaltenskodex für Anwälte“ halten.
  • Wird keine Einigung bei Gericht erreicht, soll Einigung durch Mediation erreicht werden: „Die Eltern verpflichten sich, hieran teilzunehmen und setzen sich für einen kurzfristigen Beratungsbeginn ein. Die Verpflichtung ergibt sich für beide Elternteile in gleicher Weise aus der Verantwortung für die Kinder.“ Quasi als vertrauensbildende Maßnahme um die Gesprächsbereitschaft der Eltern zu fördern, wird bestimmt: „Die Fachkräfte der Beratungsstellen oder die Mediatoren unterliegen der Schweigepflicht.“
  • Bei Misserfolg der Mediation können Kinder vom Richter angehört werden, der Richter kann sich Rat bei einem Gutachter oder einem Verfahrensbeistand holen.
  • Zwecks Optimierung und gesicherter Entscheidungsfindung im Sinne des Kindeswohls wird festgelegt~ Alle Fachkräfte müssen sich untereinander abstimmen.

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Zum Leitfaden

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