Zahlbeträge entkoppelt von realen Einkommen
Kritik am Kindesunterhalt ist primär Kritik an der Düsseldorfer Tabelle: Zahlbeträge entkoppelt von realen Einkommen! „Ich zahle gerne für meine Kinder, es sind schließlich meine, aber die Höhe des Unterhalts, der ständige Anstieg des Unterhalts, hat nichts mehr mit meinem Einkommen zu tun“, schreibt uns ein Mitglied.
Kindesunterhalt ist das Thema, das die meisten unserer Mitglieder am häufigsten und heftigsten beschäftigt. Wir sehen das anhand vieler Anfragen, der kritischer Mails, der häufigen Nutzung unseres Unterhaltsrechners.
Entsprechend den Mitgliederinteressen sehen wir uns in der Pflicht, das Thema Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle (DTB) auf der Agenda zu halten. Der Vorstand möchte vermeiden, dass im November wieder über eine neue Düsseldorfer Tabelle entschieden wird und wir das Thema nicht ganzjährig auf der Agenda gehalten haben. Was dann nach der Veröffentlichung der „neuen alten Düsseldorfer Tabelle“ folgt, ist immer wieder der große Aufschrei, die ewig gleichen Beschwerden, Kritik und Verweigerungs-Androhungen von Betroffenen. Spätestens im Februar haben sich alle damit abgefunden – es wird widerwillig bis verbittert gezahlt, - bis zur nächsten Erhöhung der Unterhaltsbeträge. Dann dreht sich das Hamsterrat erneut.
Genau aus diesem Hamsterrad will der Vorstand ausbrechen, indem wir das Thema Kindesunterhalt ganzjährig auf der Agenda halten, um Reformen anzuschieben, Verbesserungen zu erreichen und Alternativen aufzuzeigen.
Status quo: Es fehlt das politische Go
Alle warten auf die Reform des Unterhaltsrechts. Wird sie kommen? Dies entscheidet sich im den nächsten zwei Monaten. Jetzt muss ein Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt werden, ansonsten reicht die Zeit nicht mehr für die parlamentarische Verabschiedung in dieser Legislaturperiode. Sicher gibt es diesen Gesetzentwurf schon in den Schubladen des Ministeriums, der Gesetzentwurf dürfte sich nach den Eckpunkten des Justizministeriums richten. Was fehlt ist das politische Go.
In Bezug auf die Reform sind die Forderungen, Erwartungen, Wünsche, Notwendigkeiten groß, vielfältig, oft aus der jeweiligen Situation des Einzelnen Betroffenen geboten. Sie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen. ISUV vertritt beide Seiten, weil es sinnvoll ist die Interessen beider Seiten abzuwägen und nach einer einvernehmlichen, gerechten Lösung zu suchen.
Eine einvernehmliche Lösung kommt allerdings dann nicht zustande, wenn Gesetze und Vorschriften so gestaltet sind, dass sie einseitig genutzt und ausgenutzt werden können, folglich der Output–sprich Beschlüsse des Familiengerichts- unverhältnismäßig und ungerecht sind.
Agenda Setting als zentrale ISUV-Aufgabe
Die Aufgabe eines Verbandes ist es, die Interessen der Mitglieder zu hören und auf die Agenda zu setzen, sprich Medienarbeit und Lobbyarbeit zu betreiben. Verbände müssen die Interessen von Mitgliedern sammeln und entsprechend integrativ formulieren, so dass sich alle Mitglieder „mitgenommen“ fühlen.
Wegen der Wichtigkeit des Themas Kindesunterhalt und wegen der anstehenden Reform wurde bei der ISUV-Klausurtagung im Juni eine Arbeitsgruppe gebildet mit dem Auftrag Forderungen des ISUV zum Kindes- Unterhaltsrecht zu benennen. Was dabei entstand ist ein Kaleidoskop von Forderungen und Erwartungen.
Zehn Forderungen des Arbeitskreises zum Kindesunterhalt
- Steuerklassen-Gerechtigkeit: Beide Trennungseltern sollen zumindest einen Freibetrag bekommen und entsprechend die gleiche Steuerklasse haben.
- Abschaffung der Düsseldorfer Tabelle, weil sie zu ungerechten Ergebnissen führt, nicht mehr zeitgemäß ist, von dem Modell ausgeht - Einer betreut – Einer bezahlt, die Bedarfe zu hoch angesetzt sind, Einteilung in Einkommensgruppen und Berechnung intransparent.
- Neudefinition der Betreuungsmodelle - keine starren Prozentsätze: Es ist ungerecht zu sagen von 29 bis 47% Betreuung zählt Betreuung und führt zu Entlastung. Es sollte der Grundsatz gelten: Jede Betreuung jedes Elternteils zählt.
- Es geht auch familienintern um soziale Gerechtigkeit - soziale Gerechtigkeit meint, dass beide Einkünfte herangezogen werden, auf Betreuungsleistungen von beiden Elternteilen geachtet wird. Es kann nicht sein, dass einer das Geld verdient und betreut, der andre nicht arbeitet und sich nur auf das Betreuen zurückzieht. Es bestehet die Pflicht zu betreuen und zu arbeiten, die Pflicht zur Eigeninitiative für beide Elternteile.
- Soziale Gerechtigkeit extern-gesamtgesellschaftlich: Recht auf Existenzsicherung für beide Elternteile: Mindestselbstbehalt – angemessener Selbstbehalt – Unterhaltskontrollbetrag – Lohnabstandsgebot – Leistung muss sich lohnen.
- Ursachengerechter Kindesunterhalt – Aufwendungen für Kommunion, Schulausflüge, Fahrrad, Zahnspange, … gerecht teilen.
- Betreuungskosten & Umgangskosten ausgewogen gestalten – beide Eltern beteiligen – bei weiten Strecken tragen die Fahrtkosten beide Elternteile nicht einseitig der Umgangselternteil – steuerliche Berücksichtigung
- Gemeinsam getroffene Entscheidungen in der Partnerschaft – Fortführung auch nach Trennung und Scheidung – gemeinsame Finanzierung: Hobbies, Vereinsbeiträge, Sport, Privatschule, …
- Ferienbetreuung & Fahrtkosten – Auswirkungen auf Kindesunterhalt
- „Notwendige Nebenbedarfe“ gleich beim Kindesunterhalt berücksichtigen – darüber sollte man nicht diskutieren müssen: welche Bücher, Laptop, Sportkleidung, … angeschafft werden.
NACHGEFRAGT
Fehlen hier Forderungen, die Ihnen wichtig erscheinen?
Schreiben Sie uns unter dem Stichwort „Forderungen Kindesunterhalt“
Aggregation - Selektion – Alternativen - Platzierung der Forderungen
Aufgabe von Verbänden, Aufgabe von ISUV ist es die Forderungen der Mitglieder zusammenzufassen, zu nivellieren, d. h. die Extreme auszupendeln, so dass alle Mitglieder sich vertreten fühlen, d. h. aggregieren und somit Solidarität unter den Mitgliedern schaffen. Gleichzeitig ist aber zu bedenken, welche Forderungen, Gedanken und Vorschläge eine Chance haben, diskutiert und in die Entscheidungsfindung miteinbezogen zu werden.
Immer stellt sich die Frage, ob und inwiefern die Forderungen für Trennungseltern und Trennungskinder repräsentativ oder nur individuell sind, welche Forderungen ausgewählt – „selektiert“ - und vorrangig „platziert“, sprich zuerst angegangen und verfolgt werden sollten in Politik, Medien, unter den Mitgliedern sowie Betroffenen allgemein. Ziel muss sein Problembewusstsein, Empathie und Solidarität zu erreichen.
Natürlich wird von ISUV auch erwartet nicht nur darzustellen was ist, sondern auch was möglich ist – sprich Alternativen aufzuzeigen.
Selektion und Ranking der zehn Forderungen
Geht man davon aus, welche Forderung am häufigsten von Mitgliedern genannt wird, so ist dies eindeutig die Forderung nach Abschaffung der Düsseldorfer Tabelle.(2) an zweiter Stelle steht wohl die Forderung, dass beide Einkommen der Eltern zu berücksichtigen sind, also soziale Gerechtigkeit familienintern.(4) Einen hohen Stellenwert hat auch die Existenzsicherung beider Elternteile nach Trennung und Scheidung.(5) Die Berücksichtigung von Betreuungskosten beim Umgang, regelmäßige Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit Betreuung entstehen, sollten ebenso berücksichtigt werden, schreiben öfter Mitglieder.(7) Eine Forderung, die gerade vor den Sommerferien oft gestellt wird: hälftige Betreuung muss sich auch beim Kindesunterhalt bemerkbar machen. (9)
Im Zusammenhang mit den Eckpunkten zum Kindschaftsrecht wird oft kritisiert, dass der Wert von Betreuung nicht an starren Prozentsätzen festgemacht werden darf.(3)
Die Forderung nach Steuerklassen-Gerechtigkeit ist eine „alte“ ISUV-Forderung, die wir immer wieder aufgegriffen haben und weiterhin aufgreifen. Das steuerliche Defizit bei Unterhaltspflichtigen wird von Politikern anerkannt. Einzelne Parteien haben Unterstützung versprochen, allerdings initiativ wurde bisher keine Partei, obwohl dies ohne großen Aufwand umsetzbar wäre.(1)
Es ist eine ständige Streitfrage, wann liegt Mehrbedarf, wann Sonderbedarf vor – „Notwendige Nebenbedarfe“, die nicht durch den Kindesunterhalt schon abgedeckt sind. (10) Dazu gibt es zahllose Urteile, jedoch tauchen immer wieder neue Streitfragen auf. Von Mitgliedern kam der Vorschlag, eine Liste zu erstellen, aus der hervorgeht, welcher Mehrbedarf und welcher Sonderbedarf durch den Kindesunterhalt schon abgedeckt ist.
Düsseldorfer Tabelle zuerst – kritische Fragen
Alle Erfahrungen belegen, Kritik am Kindesunterhaltsrecht deckt sich mit Kritik an der Düsseldorfer Tabelle. Die Eckpunkte des Justizministeriums sparen die Düsseldorfer Tabelle aus.
- Soll einfach alles so weiterlaufen wie bisher?
- Will die Politik weiterhin eine derart wichtige sozialpolitische Frage, die massiv ins Leben von Trennungsfamilien – finanziell, sozialpsychologisch, pädagogisch – eingreift, weiterhin Richtern überlassen?
- Stiehlt sich auf diese Weise die Politik aus der Verantwortung?
- Greift der Justizminister die Kritik der Betroffenen nicht auf?
- Sollen Unterhaltspflichtige aus der Mittelschicht weiterhin auf Selbstbehaltsniveau gedrückt werden können?
Eines steht fest, eine Reform des Kindesunterhaltsrechts, die die Düsseldorfer Tabelle ausklammert, ist keine echte Reform, sondern Kosmetik.
Kritik Unterhaltsberechtigter
Unterhaltsberechtigte kritisieren, dass der tatsächliche Bedarf der Kinder oft nicht gedeckt wird. Die Bedarfssätze seien zu niedrig, insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche. Die Tabelle sei zu unflexibel und berücksichtige nicht die individuellen Bedürfnisse und besonderen Umstände der Kinder. Beispielsweise werden besondere Ausgaben für Bildung, medizinische Versorgung oder Freizeitaktivitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Verweigere sich der andere Elternteil, müsse man klagen.
Bei Mangelfällen, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil nicht genug Einkommen hat, um den vollen Unterhalt zu zahlen, bleiben die Kinder oft unterversorgt. Regelmäßig wird die finanzielle Unterstützung durch den Unterhaltspflichtigen als unzureichend dargestellt. Das Wechselmodell werde von der Tabelle nicht ausreichend berücksichtigt. Dies führe zu Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der finanziellen Lasten und zu Konflikten zwischen den Elternteilen. Die Berechnungen und Regelungen der Düsseldorfer Tabelle sind kompliziert. Dies mache es notwendig, dass Jugendamt und/oder Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen, wodurch regelmäßig Stresssituationen zwischen den Eltern entstehen, die Kinder belasten.
Kritik Unterhaltspflichtiger
Unterhaltspflichtige empfinden die Zahlbeträge als zu hoch – in zwei Jahren 20 Prozent mehr. Sie beklagen, dass sie dadurch finanziell überproportional belastet werden. Insbesondere wenn sie selbst ein niedriges Einkommen haben, kann die Erfüllung der Unterhaltsverpflichtungen schwierig sein.
Unterhaltspflichtige kritisieren, dass der Selbstbehalt – Mindestselbstbehalt 1450 €, angemessener Selbstbehalt 1750 € nicht ausreichend ist, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken, insbesondere in Regionen mit hohen Miet- und Lebenshaltungskosten. Unterhaltspflichtige kritisieren, dass besondere Umstände, wie hohe Wohnkosten oder Schulden, nicht adäquat berücksichtigt werden.
Unterhaltspflichtige kritisieren besonders, dass die finanzielle Belastung einseitig auf den unterhaltspflichtigen Elternteil verlagert ist, während der betreuende unterhaltsberechtigte Elternteil keine finanziellen Verpflichtungen übernehmen muss. Sie fordern, dass das Einkommen des Unterhaltsberechtigten auch mitberücksichtigt wird.
Kritisiert wird des Weiteren, dass die Düsseldorfer Tabelle keine Lösung im Fall eines Wechselmodells anbietet. Dies führe zu komplizierten und wenig transparenten Unterhaltsberechnungen.
Unterhaltspflichtige, die in einer neuen Partnerschaft leben oder weitere Kinder haben, bemängeln, dass die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern aus erster Ehe oder Partnerschaft oft Vorrang haben und die Bedürfnisse der Zweitfamilie nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird oft kritisiert, dass Unterhaltsberechtigte einseitig vom Jugendamt eine „Beistandschaft“ erhalten, d. h. das Jugendamt treibt einseitig den Unterhalt ein. Unterhaltspflichtige müssen dagegen Anwälte bemühen, wenn sie ihre Rechte gesichert haben wollen.
Fakten & Fragen
Die Düsseldorfer Tabelle schafft von Jahr zu Jahr immer mehr Mangelfälle. Das bedeutet, dass die geforderten Unterhaltsbeträge zu hoch sind, daher von immer weniger Unterhaltspflichtigen mit niedrigen und mittleren Einkommen geleistet werden können. Es ist ungerecht, wenn der Unterhalt um über 9 Prozent steigt, der Selbstbehalt aber nur um 6 Prozent.
Seit drei Jahren rücken Einkommensgruppen an den notwendigen Selbstbehalt heran, die davor noch ein gesichertes Einkommenspolster hatten. Es handelt sich um die Einkommensgruppen 2 (2101) bis Einkommensgruppe 5 (3301), also Einkommen der unteren und mittleren Mittelschicht. Je nach Alter und Anzahl der Kinder wird bei Beziehern dieser Einkommen der angemessene Selbstbehalt (1750 €) unterschritten, ihnen bleibt nur der Mindestselbstbehalt. Ist das gerecht, ausgewogen, verhältnismäßig?
Umgekehrt stellt sich Frage, reichen einem 11jährigen Kind monatlich 676 € - Mindestunterhalt der Einkommensstufe 1 - um den existentiellen Bedarf zu decken? Bei zwei Kindern sind das 1352 € und 1500 € Halbtagsarbeit macht zusammen 2852 €. Kann damit ein Drei-Personen-Haushalt klarkommen? Umgekehrt wird beim Unterhaltspflichtigen der Selbstbehalt unterschritten, weil er in der eigenen Wohnung lebt. Ist das gerecht und verhältnismäßig?
„Abschaffung der Düsseldorfer Tabelle“ – Alternativen?
Die Düsseldorfer Tabelle produziert Unzufriedenheit bei Trennungseltern. Daher die Forderung der Arbeitsgruppe „Abschaffung der Düsseldorfer Tabelle“, aber was folgt dann? Gibt es Alternativen, die zu gerechteren und angemesseneren Ergebnissen führen?
Ja, die gibt es – und die haben wir auch schon erstellt. Diese alternative Tabelle steht, sie muss nur noch im Vorstand endgültig diskutiert und verabschiedet werden. Ziel ist, die Mittelschicht zu entlasten, die Berechnung des Kindesunterhalts transparenter zu machen, indem sich die Höhe des Unterhalts prozentual am Einkommen der Eltern orientiert.
Eckpunkte dieser Tabelle:
- Die in der Familie vorhandenen Einkünfte sind die Grundlage für die Unterhaltsberechnung.
- Es gibt weiterhin drei Altersstufen von 0-5 Jahren, von 6-11 Jahren und von 12-17 Jahren.
- Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Alter der Kinder und nach dem prozentualen Anteil am Einkommen des Unterhaltspflichtigen.- In vielen anderen Ländern ist dies der Maßstab für die Unterhaltshöhe.
- Die Hälfte des Kindergeldes soll weiterhin beim Unterhalt angerechnet werden. Es soll also weiterhin „Zahlbeträge“ geben.
- Geht man beispielsweise von einem Einkommen von monatlich 3.000.- € netto und einer Unterhaltspflicht gegenüber einer 8jährigen und einem 10jährigen Kind aus, so muss der Schuldner jetzt 2 x 509.- € bezahlen. Nach unserer Tabelle wären dies noch 2 x 426.- €. Dem Unterhaltspflichtigen verbleibt damit noch genug Einkommen, um hiervon seinen eigenen angemessenen Lebensstandard zu bestreiten, so wie es nach dem Gesetz auch heute sein sollte.
- Dem Unterhaltspflichtigen müssen 50 Prozent seines Einkommens bleiben.
NACHGEFRAGT
Schreiben Sie uns: Wird der Kindesunterhalt und der Selbstbehalt, die ja nach dem Gesetz in Relation zueinander stehen gerechter und transparenter? Stichwort „Gerechter Kindesunterhalt“
Zukunftsperspektiven
Die Aussichten, ob sich etwas zum Besseren wendet, hängen davon ab, ob die Reform des Kindesunterhaltsrechts kommt oder - aus welchen Gründen auch immer - aufgeschoben wird.
Wie aufgezeigt, ohne Einbeziehung der Düsseldorfer Tabelle, ohne Einbeziehung der Unterhaltshöhe ist die Reform Flickwerk. Unbestritten sind die Verbesserungen, wie Festsetzung des Selbstbehaltes durch die Politik, wie dies bisher schon beim Mindestunterhalt war. Sehr zu begrüßen ist auch die Anpassung der Wohnkosten an die regionalen Begebenheiten. Nachgebessert werden muss bei der prozentualen Anrechnung von Betreuung auf den Kindesunterhalt. Noch etwas vage, aber zu begrüßen ist die Vorstellung vom Verbundverfahren Kindesunterhalt und Betreuung.
Im Übrigen, wenn Sie „Eckpunkte“ bei der Suche auf unserer Homepage eingeben, erhalten Sie 44 Ergebnisse, Stellungnahmen, Analysen, Informationen, Erklärungen von Fachleuten.
Was aber tun, wenn die Reform nicht kommt?
Wir werden weiterhin auf konkrete Verbesserungen drängen. Wir werden auf Kompensationen drängen: Gefordert wird die Anerkennung eines „Getrennterziehenden-Freibetrags“ von 4230 EURO für beide Elternteile. Es gibt keine Begründung: Warum nur ein Elternteil einen Freibetrag bekommt, wenn beide Trennungseltern Betreuungsleistungen erbringen?
ISUV-Forderung ist - und auch das kann ohne Reform umgesetzt werden, die tatsächlichen Fahrtkosten müssen zumindest steuerlich geltend gemacht werden können. Die Aussage, die Fahrtkosten seien mit dem hälftigen Kindergeld gedeckt, ist zynisch.
Kaum zu glauben, aber wahr: Die Düsseldorfer Tabelle selbst bietet in den „Anmerkungen“ sogar eine kleine Lösung an. Die Düsseldorfer Tabelle enthält eine Spalte mit Bedarfskontrollbeträgen, die zu einer gerechten Verteilung der in der Trennungsfamilie vorhandenen Mittel führen. Die Bedarfskontrollbeträge sind in der Düsseldorfer Tabelle für jede Einkommensgruppe ausgewiesen. Die Crux dabei ist, dass die Bedarfskontrollbeträge in der Praxis kaum beachtet werden, weil sie in den „Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle“ nur als Sollvorschrift stehen. Das kann man leicht ändern.
Wer über Bedarfe spricht und sich über ständige Erhöhungen aufregt, sollte zuerst einmal analysieren, wie diese Bedarfe ermittelt werden. Dazu gibt es Statistiken, und wie immer bei derartigen Zahlenwerken stellt sich die Frage, wer und wie werden die Daten ermittelt, noch wichtiger, wie werden diese Daten analysiert. Wer also die Betragshöhen anzweifelt, muss sich mit den Daten befassen, die erhoben werden, welche Daten erhoben werden und wie sie ausgewertet werden. – Salopp gefragt steht die Düsseldorfer Tabelle auf geframten Daten, basiert die Düsseldorfer Tabelle auf Fakten oder Fake?