Zentrale Forderungen des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

Als zentrale Forderungen des Verbandes nannte Salchow:
1. Der Verband dringt auf die schnelle parlamentarische Weiterbehandlung der Gesamtreform des Unterhaltsrechts.
Ziel muss jeweils eine individuell festgeschriebene Unterhaltsbegrenzung sein.
2. Kinder sollen bei der Reform des Unterhaltsrechts den Vorrang haben. Das vorhandene Geld des Unterhaltszahlers soll vorrangig den Kindern zufließen und nur ein möglicher Rest an den geschiedenen Partner gehen. Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die steuerliche Auswirkung dieser Regelung. Bekanntlich kann nur der an den geschiedenen Partner (meistens - die Ex-Frau) gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden, nicht aber der Kindesunterhalt. Praktisch würde das heißen:
Durch das neue Unterhaltsrecht lässt sich also weniger von der Steuer absetzen. Profitieren würden damit die Finanzminister des Bundes und der Länder.
Salchow: "Hier haken wir natürlich nach - die Reform des Unterhaltsrechts darf nicht dazu dienen, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige über die Hintertür zu schröpfen und damit Löcher im Haushalt zu stopfen. Wir werden deshalb so bald wie möglich mit dem Justizministerium Kontakt aufnehmen. Unsere Forderung ist klar: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt müssen beide steuerlich absetzbar sein."
3. Auch die Umgangskosten sollten steuerlich wieder geltend gemacht werden können.
Salchow erklärte: "Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass das Recht der Kinder auf den Umgang mit beiden Elternteilen nach der Trennung und Scheidung nicht an den Kosten auf Seiten der Unterhaltspflichtigen scheitert.
Hier muss der Staat helfen, denn vom Selbstbehalt allein lassen sich die vielfach recht hohen Umgangskosten nicht bestreiten."
4. Salchow kritisierte: "Die seit 01.01.2002 geltende Regelung, wonach Unterhaltspflichtige mit niedrigerem Einkommen nicht mehr das Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird, muss zurückgenommen werden. Diese Regelung ist - nach wie vor und trotz aller Aussagen des BVerfG - unsozial und verteilungspolitisch unausgewogen."