"Zwei Klassen" von Unterhaltszahlern ?!

Ab jetzt gibt es zwei Klassen von Unterhaltszahlern.
Zur 1. Klasse gehören diejenigen, die über 4000 Mark netto oder mehr verfügen, die 2. Klasse bilden die "armen Schlucker", die weniger haben. Für die "Ärmeren" gilt ab diesem Gesetz nicht mehr der Halbteilungsgrundsatz, d.h. die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes beim Unterhalt. Bei den "Besserverdienenden" jedoch wird das Kindergeld zwischen Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger weiterhin geteilt.
ISUV- Vorsitzender Michael Salchow stellt fest: "Leider haben unsere Argumente die Koalition nicht davon abhalten können, dieses Gesetz zu verabschieden. Wir halten es für ungerecht und unsozial. Warum sollen gerade weniger bemittelte Unterhaltszahler, die vorweg schon in Lohnsteuerklasse I vom Staat "gemolken" worden sind, wegen einer verfehlten Besteuerung jetzt nochmals bluten? Wenn der Staat schon einen "Regelbetrag" festlegt, sollte er dem Unterhaltszahler auch so viel belassen, dass der diesen Regelbetrag leisten kann. Wir werden energisch an die Regierungen der Länder appellieren, am 29. September diesem Gesetz ihre Zustimmung unbedingt zu verweigern."
Laut Salchow beinhaltet das Gesetz quasi eine Unterhaltserhöhung von bis zu 35 Prozent.
"Da müssen Leute bluten, denen ohnehin das Geld fehlt, den Kontakt zum Kind aufrecht zu erhalten. Dies widerspricht der Intention des Gesetzgebers des neuen Kindschaftsrechts, das den regelmäßigen Umgang beider Eltern nach Trennung und Scheidung mit den gemeinsamen Kindern befördern will."
Nach Auffassung des Verbandes liege der Ansatz zur Lösung darin, von der starren Unterhaltsgestaltung abzurücken. Die Höhe des Unterhalts müsse nach dem Nettoeinkommen beider Halbfamilien bemessen werden.
"Will der Staat nun tatsächlich das Existenzminimum für die Kinder sicherstellen, kommt er - trotz Sparkurs - nicht umhin, dieses auch ohne Zuhilfenahme des Kindergeldes zu tun.
Familienpolitik ist nirgendwo auf der Welt zum Nulltarif zu haben", hob Salchow hervor.