BFH: Getrennt lebende Ehegatten können Unterhaltszahlungen an Schwiegereltern absetzen

BFH, Urteil vom 27.07.2011 - VI R 13/10.

Getrennt lebende Ehegatten können Unterhaltszahlungen an die Schwiegereltern während es Bestehens ihrer Ehe als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27.07.2011 entschieden. Das Finanzgericht muss nun allerdings noch klären, ob die weiteren Voraussetzungen der Vorschrift vorliegen (Az.: VI R 13/10).

 

Die Klägerin lebte von ihrem Ehemann getrennt, leistete aber dennoch Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende verheiratete Schwiegermutter. Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Aufwendungen ab, weil die Klägerin gegenüber ihrer Schwiegermutter gesetzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sei. Das Finanzgericht bestätigte dies und sah die Zahlungen nur bei einer intakten Ehegemeinschaft als abzugsfähig an. Dagegen legte die Klägerin Revision ein.

 

Der BFH erachtete die Revision für begründet. Der Wortlaut des hier maßgeblichen § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG stelle lediglich auf den zivilrechtlichen Bestand eines Eheverhältnisses ab. Die Vorschrift sei auch nicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass ein Abzug von Unterhaltszahlungen an verschwägerte Personen nur bei einer intakten Ehe geboten sei. Allerdings müsse das FG jetzt noch prüfen, ob nicht der Schwiegervater der Klägerin für den Unterhalt der Schwiegermutter habe aufkommen können. Der BFH hat das Verfahren deshalb zur erneuten Verhandlung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

 

Quelle: Beck Aktuell