Wenn Trennung am meisten wehtut: Weihnachten empathisch

An Weihnachten allein ohne Kinder schmerzt, aber kein Grund sich zu verkriechen

Es ist eine geträumte Idylle auch in normalen Familien, dass sich alle friedlich unterm Weihnachtsbaum einfinden. Spätestens unter Alkoholeinfluss brechen oft die Streitereien des Alltags auf, Weihnachtsstimmung ade. Bei Trennungs- und Patchworkfamilien ist es noch schwieriger Konflikte unter der Decke zu halten. „Wenn der Umgang zwischen getrenntlebenden Eltern nicht funktioniert, ist Weihnachten zumindest für einen Elternteil, der die Kinder nicht sieht, gelaufen. Das gilt wohl auch für die Kinder, auch wenn sie schweigen. Wir raten den Eltern gerade an Weihnachten, den Kindern zu zeigen, dass sie trotz Trennung weiter gemeinsame Verantwortung tragen. Wir raten den Eltern in Absprache mit den Kindern eigenständige Regelungen zu treffen – spätestens jetzt“, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

 

Weihnachten gemeinsam oder getrennt?

In Deutschland leben etwa 3 Millionen Kinder unter 18 Jahren bei einem Elternteil oder in einer Patchworkfamilie. Viele Kinder wünschen sich Weihnachten mit der „Alten Familie“ zu feiern. „Nach unseren Erfahrungen geben immer mehr Eltern dem Wunsch der Kinder nach. Das kann gutgehen, wenn man sich gegenseitig verziehen hat“, stellt Ulbrich fest.

Manche Psychologen raten davon ab, weil Kinder gemeinsame Weihnachten als Versöhnung der Eltern interpretieren. Sie raten gar dazu, an Weinachten sollten sich Trennungseltern aus dem Weg gehen, insbesondere wenn die Trennung erst einige Monate zurückliegt. Die Forderung von Psychologen lautet: Jedes Kind muss lernen die Trennung der Eltern zu akzeptieren.- „Ob dies gerade an Weihnachten sein muss, sei dahingestellt“, gibt Ulbrich zu Bedenken.

Für ISUV ist ein weiterer Aspekt sehr wichtig. „Sind die Kinder beim anderen Elternteil oder man sieht die Kinder über die Feiertage gar nicht, so macht sich teils depressive Einsamkeit Betroffenen breit. Einzelne Kontaktstellen bieten daher Getrenntlebenden und Geschiedenen an, sich mit anderen in ähnlicher Situation zusammenzuschließen. Die Nachfrage ist allerdings gering, Einsamkeit gilt als Schande – gerade an Weihnachten“, hat Ulbrich in den letzten Jahren festgestellt.

 

Recht auf Umgang – Umgangsregelungen

Grundsätzlich haben beide Elternteile ein Recht auf Umgang (§ 1684 BGB), was natürlich auch an den Feiertagen gilt. Allerdings überlässt es das BGB den Eltern den Umgang zu gestalten, jedoch mit der Maßgabe, dass die Eltern sich fair verhalten sollen. Irrtümlich meint oft der betreuende Elternteil, dass er ein Vorrecht hat, das führt oft zu Streit.

Empathische Umgangsregelungen an Weihnachten sollten den individuellen Verhältnissen angepasst werden. Wenn weite Strecken zu fahren sind, dann macht es Sinn, die Weihnachtsfeiertage mit einem Elternteil, Silvester und Neujahr mit dem anderen zu verbringen. Wohnen die Elternteile in der Nähe, so wird in der Regel an den Feiertagen gewechselt. Manchmal wird die Ferienzeit geteilt, von Weihnachten bis Silvester bei einem Elternteil, den Rest der Ferien beim anderen. Entscheidend ist, dass die Eltern sich einigen können.

Keine Einigung der Eltern – was tun?

Ist dies nicht möglich, so empfiehlt ISUV „neutrale Beratungsstellen oder das Jugendamt“ um Vermittlung zu bitten. „Wenn der Umgang an Weihnachten doch noch stattfinden soll, dann ist es jetzt höchste Zeit, das Jugendamt einzuschalten“, stellt Ulbrich fest. Ob die Eltern die Vermittlungsvorschläge umsetzen, bleibt ihnen überlassen.

Verweigert ein Elternteil trotz aller Bemühungen den Umgang, so bleibt dann nur noch der Weg über das Familiengericht. Dort kann man - ob ohne, am besten mit Anwalt – einen Antrag auf „einstweilige Anordnung“ stellen. „Das kann Wirkung zeigen, wenn mit dem Antrag ein Ordnungsgeld verbunden ist. Allerdings sei vor allzu großen Hoffnungen gewarnt. Der Elternteil, der den Umgang nicht will und ihn entsprechend verweigert, tut dies auch an Weihnachten. Das zeigt die Praxis jedes Jahr“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. –

„ Angeordneter Umgang, vom Jugendamt überbrachte Geschenke, ungeöffnet zurückgesandte Geschenke, dem Kind diktierte Karten oder Briefe, sind Gemeinheiten der Eltern untereinander, werden auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und sind aus Empathie für und mit den Kindern zu unterlassen“, fordert die ISUV-Vorsitzende.   

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