Wann entsteht eine Verfahrensgebühr?

Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV RVG entsteht bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information der Partei. Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens des beauftragten Rechtsanwalts bedarf es insoweit nicht, so sieht das zumindest das OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2012.

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