Wechselmodell | Kinder sind vor dem elterlichen Konflikt zu schützen- OLG Bamberg - 18.09.2017

1. Bei einer schwerwiegenden und nachhaltigen Störung der elterlichen Kommunikation fehlt es an einer Basis für eine gemeinsame elterliche Sorge und damit erst recht für ein Wechselmodell.

2. Dem Kindeswohl entspricht es nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herzustellen (Anschluss an BGH, FamRZ 2017, Seite 532).

Beschluss:
Gericht: OLG Bamberg
Datum: 18.09.2017
Aktenzeichen: 2 UF 133/17
Leitparagraph: § 1671 BGB
Quelle: FamRZ 2018, Seite 438

Kommentierung:

Diese Entscheidung des OLG Bamberg liegt auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (s. o.). Das Gericht hat festgestellt – ausschließlich objektive Kriterien wird es hierfür nicht geben – dass zu befürchten steht, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird, was auf schwerwiegenden und nachhaltigen Störungen auf der Kommunikationsebene der Eltern beruht. Dieses Kriterium für eine sorgerechtliche Entscheidung ist im Rahmen des Elternkonfliktes auch für die Frage der Einrichtung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils von entscheidender Bedeutung. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung eines solchen Wechselmodells in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes (BGH, FamRZ 2017, Seite 532).

Die umgekehrte Argumentation des Beschwerdeführers, dass das Wechselmodell am bestens geeignet sei, das Konfliktpotential der Eltern zu lösen, widerspricht eindeutig einer kindswohldienlichen Regelung. Kinder sind vielmehr vor dem elterlichen Konflikt zu schützen und aus ihm herauszuhalten, als dass die Kinder Mittel zum Zweck seine, um den Elternkonflikt aufzulösen (so auch OLG Brandenburg, FamRZ 2017, Seite 1757; KG Berlin, FamRZ 2017, Seite 1409; OLG Stuttgart, FamRZ 2018, Seite 35).