Unterstützungsmöglichkeiten
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. - vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Ehegatten, Vermögensausgleich, Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind.
ISUV ist unabhängig, mit Kontaktstellen bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
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Viele Tätigkeiten in unserem gemeinnützigen Verband werden von Verantwortlichen im Ehrenamt ausgeführt.
Mit Ihrer Mitgliedschaft oder Spende unterstützen und ermöglichen Sie diese Arbeit auch weiterhin.
Beitragsordnung
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- Anmerkung
Die zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes ISUV e.V. erforderlichen Mittel werden u.a. durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen aufgebracht. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Bundesdelegiertenversammlung festgelegt.
Mitgliedschaft für eine Person Jahresbeitrag EUR 69,00
Familienmitgliedschaft*) Jahresbeitrag EUR 99,00
Fördernde Mitgliedschaft**) Jahresbeitrag EUR 35,00
Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bei einem Beitritt innerhalb eines laufenden Kalenderjahres wird bei einem Beitritt bis zum 30. Juni der volle Beitrag, bei einem späteren Beitritt der halbe Beitrag berechnet.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. Januar eines Jahres fällig. Der Einzug erfolgt durch SEPA-Lastschrift am Ersten eines Monats.
Endet die Mitgliedschaft innerhalb eines laufenden Kalenderjahres, wird kein anteiliger Mitgliedsbeitrag zurückerstattet.
Bei Aufnahme eines Mitglieds wird eine einmalige Aufnahmegebühr von EUR 30 fällig.
Das gilt nicht bei Änderung der Art der Mitgliedschaft.
*) Dieser Mitgliedsbeitrag gilt für eine – nur allein mit Stimmrechten ausgestattete – Person im Sinne von § 4.1 der Satzung, sowie ihres Partners und deren minderjährigen oder volljährigen in Ausbildung befindlichen Kinder.
**) Die fördernde Mitgliedschaft (Mindestbeitrag 35 €) beinhaltet außer dem kostenfreien Bezug des „ISUVReport“ keine weiteren Leistungen den Verbandes, jedoch volles Stimmrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum 31.12. eines Jahres, eine Aufnahmegebühr wird nicht fällig.
Der Bundesvorstand kann Beiträge in Einzelfällen herabsetzen oder stunden.
Zur Vereinfachung und Erleichterung der Verwaltung/Buchhaltung wird -
- ab der zweiten Mahnung oder
- für nicht eingelösten Lastschriften oder ausstehende Überweisungen fälliger Mitgliedsbeiträge oder
- die Ermittlung einer nicht gemeldeten neuen/geänderten Adresse
eine Erstattungsgebühr für Verwaltungsauslagen von jeweils EUR 10 erhoben. Gehen im Einzelfall die anfallenden Kosten darüber hinaus, gilt der höhere Satz.
Beitragsordnung in der Fassung vom 12.11.2023 (Bundesdelegiertenversammlung).
Beratung & Austausch
Als ISUV-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich bei Fragen vertrauensvoll an die Kontaktstellenleiter zu wenden oder sich bei Veranstaltungen mit anderen Mitgliedern sowie im ISUV-Forum auszutauschen.
Expertenwissen von Anwälten
Als ISUV-Mitglied profitieren Sie von einer schriftlichen Rechtsberatung. Wir beantworten Ihre Fragen auch gerne schriftlich und bieten Ihnen umfassende Informationen, Hilfe zur Selbsthilfe, Anregungen zu Initiativen sowie transparenten Expertenrat.
Ratgeber & Merkblätter
Als ISUV-Mitglied erhalten Sie 50% Rabatt auf Merkblätter und Ratgeber. Mit unserem leicht verständlichen Ratgeber verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über alles Wichtige. Diese weiteren Mitgliedsvorteile erwarten Sie.