Düsseldorfer Tabelle 2023

Unterhalt: Alle wichtigen Informationen zur Düsseldorfer Tabelle 2023

Düsseldorfer Tabelle 2023

Selten wurde die Düsseldorfer Tabelle mit mehr Spannung erwartet als diesmal.

Die Fragen waren: Wie wird der Gesetzgeber den Mindestunterhalt neu taxieren? Welcher Betrag wird in der neuen Düsseldorfer Tabelle für den Selbstbehalt 2023 festgesetzt? Wird das reichen, um Inflation und Teuerung auszugleichen?

Auf dieser Seite informieren wir Sie über das Wichtigste zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 (Stand 01.01.2023). Ihnen steht die Düsseldorfer Tabelle 2023 und Zahlbeträge 2023 außerdem als PDF zum Download zur Verfügung.

 

 

Inhaltsverzeichnis

Düsseldorfer Tabelle 2023 PDF

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2023 (Stand 01.01.2023) steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

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Düsseldorfer Tabelle 2023: Höherer Kindesunterhalt 2023

Der Kindesunterhalt wurde laut neuer Düsseldorfer Tabelle 2023 (DTB) zum 1. Januar 2023 erneut angehoben. So steigt der Mindestunterhalt

  • in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 396 € auf 437 €
  • in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 455 € auf 502 €
  • in der dritten Altersstufe,12 – 17 Jahre, von 533 € auf 588 €
  • und für volljährige Kinder von 569 € auf 628 €.

Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an. Das ist eine Steigerung von rund 10 Prozent.

 

Düsseldorfer Tabelle 2023: Höherer Selbstbehalt 2023

Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, der Selbstbehalt 2023, steigt ebenfalls von 1160 € auf 1370 € für Erwerbstätige und von 960 € auf 1120 € für Nichterwerbstätige.

Düsseldorfer Tabelle 2023

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, um die Höhe des Kindesunterhalts zu standardisieren. An der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich die Familiengerichte bei der Festsetzung des Unterhalts insbesondere des Kindesunterhalts.



  • Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum eines Kindes (14. Existenzminimumbericht für das Jahr 2024). Auf der Grundlage dieses Berichts wurde per Rechtsverordnung gemäß § 1612 a Abs. 4 BGB der Mindestunterhalt festgelegt (in gleicher Höhe wie das Bürgergeld). Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wurde bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (1. Altersstufe) auf 437 € (bisher 396 €), für die 7-12-jährigen (2. Altersstufe) auf 502 € (bisher 455 €) und für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) auf 588 € (bisher 533 €) festgelegt.



  • Die Düsseldorfer Tabelle 2023 hat sämtliche Eigenbedarfssätze des Unterhaltspflichtigen angehoben. Der notwendige Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen wurde für den Nichterwerbstätigen/Erwerbstätigen auf 1120 € (vormals 960 €)/1370 € (vormals 1160 €) angehoben. Auch der angemessene Selbstbehalt ist von 1400 € auf 1650 € angehoben worden. Auch im Bereich des Ehegattenunterhaltes sind die Selbstbehaltssätze entsprechend erhöht worden, ebenso die in den Selbstbehaltssätzen beinhalteten Kosten der Unterkunft (Mietkosten). 


  • Die Erhöhung der Unterhaltsbeträge wird teilweise kompensiert durch die Anrechnung des erhöhten hälftigen Kindergeldes (ab 1.1.2023: 250 € : 2 = 125 €).

Positive Signale: Lösung für Trennungseltern?

„Eine Anhebung auf Grund von Inflation und Teuerung in allen existentiellen Bereichen war notwendig. Kindesunterhalt 2023 und Selbstbehalt 2023 sind parallel angepasst worden, schließlich steigen auch die Kosten von Unterhaltspflichtigen. Endlich wurde der Selbstbehalt beim Unterhalt für 2023 nach drei Jahren angehoben. Damit wird Trennungseltern ein positives Signal – wir sehen eure Probleme - gegeben, aber die Probleme sind nicht gelöst, sondern aufgeschoben“, hebt die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor.

Sie verweist darauf, dass die Teuerungsrate schwer prognostizierbar, individuell und regional unterschiedlich sei. Des Weiteren sei die Wohnkostenpauschale  „weiterhin unrealistisch“.

 

 

Düsseldorfer Tabelle 2023 und Zahlbeträge 2023

Für Trennungseltern sind die Zahlbeträge entscheidend. Es handelt sich um die Beträge der Düsseldorfer Tabelle 2023 minus hälftiges Kindergeld. Von Unterhaltspflichtigen sind diese Mindestbeträge am Anfang des Monats zu überweisen.

So steigt der Mindestzahlbetrag:

  • in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 286,50 €  auf 321 €
  • in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von  345,50 € auf 377 €
  • in der dritten Altersstufe,12 – 17 Jahre, von  423,50 € auf 463 €
  • und für volljährige Kinder von 350 € auf 378 €

 

ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - begrüßt insbesondere die Anhebung des Kindergeldes auf 250 € für jedes Kind. „Kindergeld entlastet beide Elternteile einer Trennungsfamilie und wirkt sich direkt auf den Unterhalt aus.“ (Ulbrich)  Das Haushaltseinkommen des Unterhaltsberechtigten wird je nach Altersstufe durch erhöhtes Kindergeld und erhöhten Unterhalt mindestens um 762, 738, 846, und 696 € aufgestockt.

Düsseldorfer Tabelle Zahlbeträge 2023

Hier steht Ihnen die Datei "Düsseldorfer Tabelle Zahlbeträge 2023 (ohne Selbstbehalt)" zum Download zur Verfügung.

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Weiterhin ein Problem: Die Wohnkosten

Bisher sollten 430 € für eine warme Wohnung reichen, jetzt werden pauschal  520 € angesetzt, das ist weiterhin unrealistisch. ISUV hatte 630 € Wohnkosten gefordert, auch das reicht in München, Hamburg, Frankfurt und vielen weiteren deutschen Städten nicht.

Die Crux ist, dass von einigen Oberlandesgerichten (OLGs) auf Gebiete verwiesen wird, wo man für 520 € angeblich eine warme Wohnung bekommt. „Diese OLGs geben den Takt vor. Betroffene werden darauf verwiesen, höhere Wohnkosten einzuklagen und somit quasi durch Eigeninitiative die Rechtsprechung zu ändern. Das ist unrealistisch, wer am Selbstbehalt knabbert, scheut Gerichts- und Anwaltskosten“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

 

 

Erwerbstätigenpauschale – Lohnabstandsgebot

„Arbeit lohnt sich immer“, betont Sozialminister Hubertus Heil. Das erleben Unterhaltspflichtige mit geringem Einkommen anders, wenn sie vom Selbstbehalt leben müssen.

Dass Arbeit sich für Unterhaltspflichtige tatsächlich lohnt, kann an der Erwerbstätigenpauschale abgelesen werden. Die Erwerbstätigenpauschale wurde jetzt um 50 auf 250 € monatlich aufgestockt, sicher ein positives Signal. Praktisch heißt das, einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen blieben bisher im Jahr 2400 € mehr als einem nichterwerbstätigen Bürgergeldempfänger, jetzt sind es 3000 € mehr.

Aus Respekt vor der Leistung und als Anreiz muss die Erwerbstätigenpauschale auf 300 € angehoben werden, so dass ein erwerbstätiger Elternteil, der morgens aufsteht, zur Arbeit geht, Steuern zahlt, Kinder betreut und Unterhalt zahlt 3600 € im Jahr mehr zur Verfügung hat als ein Nichterwerbstätiger“, hatte die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski gefordert.

Für 3000 € im Jahr mehr lohnt sich Arbeit immer? Gerade im Zusammenhang mit dem Politikverdruss wegen der großzügigen Regelungen des Bürgergeldes, wäre hier ein deutlicheres Signal notwendig gewesen. 

Auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhalten Sie weitere Informationen zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2023.

Düsseldorfer Tabelle 2023

Das sollten Sie beachten

  • Zu beachten ist, dass sich titulierte Unterhaltsbeträge automatisch erhöhen.

  • Sollte durch die Erhöhung der Selbstbehaltssätze sich ein Mangelfall ergeben und der Unterhaltspflichtige mit seinem Einsatzeinkommen nicht mehr alle Unterhaltsberechtigten bezahlen können, muss er aktiv werden und eine evtl. Abänderung begehren.



  • Wer einen dynamisierten Unterhaltstitel hat, muss beachten, dass sich jedes Jahr, ebenso 2023, sich die Unterhaltsbeträge verändern und anzupassen sind.

Anhebung des Selbstbehalts 2023: Wie sollen sich Unterhaltspflichtige verhalten?

   

Welche Einkommensgruppen profitieren von der Anhebung des notwendigen Eigenbedarfs?

Hauptsächlich profitieren die unteren Einkommensgruppen von der Anhebung des notwendigen Eigenbedarfs, da dort zumeist die Frage relevant ist, ob ein Mangelfall vorliegt oder nicht (abhängig vom Einkommen und der Anzahl der gleichberechtigten Unterhaltsberechtigten).

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen (Eigenbedarf) und gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus, liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Beim Unterhaltspflichtigen wird der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen abgezogen, die verbleibende „Verteilungsmasse“ wird dann auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt.

 

 

Fallbeispiel: Mangelfall durch Anhebung des Selbstbehalts

Ein Einkommenspflichtiger mit einem Nettoeinkommen von 2050 EURO hat für 2 Kinder im Alter von 3 und 7 Jahren Unterhalt zu zahlen. Bisher hat sein Einkommen für den Kindesunterhalt gereicht. Mit der Anhebung des Selbstbehalts wird er zum Mangelfall.

 

Wie soll er sich verhalten?



Zunächst kommt es darauf an, ob der Unterhaltsberechtigte einen vollstreckbaren Titel hat oder nicht (hierzu die nachfolgenden Fragen). Bei einem Einsatzeinkommen von 2050 EURO und 2 Unterhaltsberechtigten wäre Unterhalt geschuldet grundsätzlich aus der 2. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2023 (DT), das wären nach der neuen Tabelle nach Abzug des hälftigen Kindergeldes 334 EURO und 403 EURO, in der Summe 737 EURO. Die Verteilungsmasse beträgt jedoch nur 680 EURO (2050 EURO abzgl. notwendiger Eigenbedarf 1370 EURO). Nach der Berechnungsformel im Mangelfall wären daher nur 308 EURO /372 EURO geschuldet (ca. 92,3 % des Mindestunterhalts). Der erste Schritt ist an den/die Unterhaltsberechtigten heranzutreten (schriftlich) und die Abänderung zur DT zu verlangen (Zahlbeträge bis 31.12.2022 waren 306,50 EURO/368,50 EURO).

 

Mitglieder wollen ab 1.1.2023 den Kindesunterhalt einfach kürzen. Ist das rechtlich möglich? 


Wenn kein Titel (Jugendamtsurkunde, Urteil, gerichtlicher Vergleich) vorliegt, ist dies grundsätzlich möglich, zu empfehlen ist jedoch entsprechend der Ausführungen zur vorherigen Frage die Mangelfallberechnung vorzulegen und auf den zukünftigen Zahlbetrag hinweisen.

Wenn ein sogenannter Unterhaltstitel vorliegt, ist der Weg ein anderer (siehe unten).

 

Wie sollte sich die oder der Unterhaltsberechtigte vernünftigerweise verhalten?



Der Unterhaltsberechtigte sollte selbst eine Unterhaltsüberprüfung vornehmen und das Abänderungsbegehren prüfen. Wenn der Unterhaltsberechtigte zum gleichen Ergebnis kommt, sollte man den neuen Betrag akzeptieren. Wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, ist das unproblematisch. Liegt ein Unterhaltstitel vor, bedarf es der Erklärung des Unterhaltsberechtigten, dass er insoweit auf die Rechte aus dem Titel verzichtet, als aufgrund der neuen Mangelfallberechnung der an sich titulierte Unterhaltsbetrag nicht geschuldet ist.

 

Was müssen Unterhaltspflichtige tun, die eine Jugendamtsurkunde – also einen „dynamischen Titel“ - unterzeichnet haben?



Wenn ein Unterhaltstitel vorliegt, aus dem der Unterhaltsberechtigte vollstrecken könnte, ist der Weg an sich der gleiche: 

Außergerichtlich auffordern, ob das Abänderungsbegehren akzeptiert wird. Rein vorsorglich höhere titulierte Beträge, die bezahlt werden als sogenanntes „unterhaltsersetzendes Darlehen“ anbieten, damit bei evtl. späterer gerichtlicher Auseinandersetzung Rückforderungsmöglichkeiten von zu viel gezahltem Unterhalt erhalten bleiben. Den Unterhaltsberechtigten weiterhin auffordern eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass auf Rechte aus dem Titel verzichtet wird, soweit sie über den errechneten verkürzten Betrag gemäß DT hinausgehen. 

Wird dann das außergerichtliche Abänderungsbegehren nicht akzeptiert, bleibt nur die gerichtliche Abänderungsklage gegen den bestehenden Unterhaltstitel.

 

Wann ist der Gang zum Anwalt unausweichlich für eine/n Unterhaltsberechtigte/n, für eine/n Unterhaltspflichtige/n? 


Wann der Gang zum Anwalt „unausweichlich“ ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Für viele ist schon das ordnungsgemäße Abänderungsverlangen eine Hürde. Andere sind in der Lage dies selbst in die Hand zu nehmen, andere wiederum möchten „keine Fehler“ machen und beauftragen von Anfang an einen Rechtsanwalt. Das gilt sowohl für Unterhaltsverpflichtete als auch für Unterhaltsberechtigte. Anwaltszwang besteht spätestens ab Einreichung einer Abänderungsklage beim Familiengericht für beide Parteien oder bei eventueller Vollstreckungsgegenklage, wenn der Unterhaltsberechtigte aus dem bestehenden Unterhaltstitel vollstreckt.

 

 

Ändert sich für Unterhaltspflichtige ab der Einkommensgruppe 4 etwas, außer dass sie erheblich mehr zahlen müssen?

Diese Frage ist nicht zu beantworten, denn ich kenne keine „Besonderheiten“, die ab der 4. Einkommensgruppe relevant wären.

 

Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht

Anhebung des Selbstbehalts: Existenzängste in Trennungsfamilien

Veränderungen des Kindesunterhalts im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle ließen sich in den vergangenen Jahren vielfach ohne juristisches Gezerre und Gezeter regeln. Oft waren beide Seiten gesprächsbereit, weil die Veränderungen überschaubar  – und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stabil waren.

Diesmal ist das grundlegend anders: Kostenexplosion in allen existentiellen Lebensbereichen, überdimensionale Anhebung des Unterhalts, Anhebung des Selbstbehalts nach drei Jahren von 1160 auf 1370 EURO.

Sehr viele Trennungsfamilien haben Existenzangst, zurecht. In den untersten Einkommensgruppen gibt es immer mehr Mangelfälle, insbesondere wenn mehrere Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. Die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich rät daher: „Es hat wenig Sinn Unterhalt einzuklagen, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen zu gering ist, um den Mindestunterhalt aufzubringen. Vielmehr sollten sich Trennungseltern absprechen und Bürgergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss beantragen.

 

 

Zunahme von Mangelfällen: Illusorische Forderungen der Düsseldorfer Tabelle 2023

Von der Anhebung des notwendigen Eigenbedarfs – Selbstbehalts - profitieren die unteren Einkommensgruppen. Beim Unterhaltspflichtigen wird der Selbstbehalt also 1370 EURO vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen abgezogen, die verbleibende „Verteilungsmasse“ wird dann auf die Unterhaltsberechtigten verteilt.

Ein Einkommenspflichtiger mit einem Nettoeinkommen von 2050 EURO hat für 2 Kinder im Alter von 3 und 7 Jahren Unterhalt zu zahlen. Bisher hat sein Einkommen für den Kindesunterhalt – 675 EURO – gereicht. Mit der Anhebung des Selbstbehalts wird er zum Mangelfall: Es fehlen 57 EURO.

„In der niedrigsten Einkommensgruppe – also bis 1900 EURO - reicht das zur Verteilung stehende Einkommen für ein Kind. Bei zwei Kindern sind Mangelfälle die Regel. Die Düsseldorfer Tabelle 2023 erhebt den Anspruch für zwei Kinder zu gelten, dies erweist sich in der Praxis immer häufiger als Illusion – und führt zu Konflikten in Trennungsfamilien“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

 

 

Höherer Selbstbehalt: Einfach weniger zahlen?



„Der erste Schritt ist an den/die Unterhaltsberechtigten heranzutreten – schriftlich - und die Abänderung gemäß der Düsseldorfer Tabelle 2023 zu verlangen“, stellt Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht fest.

Unterhaltspflichtige wollen meist sofort einfach kürzen. „Wenn keine Jugendamtsurkunde, kein Urteil, kein gerichtlicher Vergleich vorliegt, ist dies grundsätzlich möglich. Zu empfehlen ist jedoch die Mangelfallberechnung vorzulegen und auf den zukünftigen Zahlbetrag hinweisen“, rät Heinzel. Für seine Mitglieder führt der ISUV eine entsprechende Mangelfallberechnung durch.





Unterhaltsberechtigte: Gleich klagen?



Heinzel rät: „Der Unterhaltsberechtigte sollte selbst eine Unterhaltsüberprüfung vornehmen und das Abänderungsbegehren prüfen. Wenn er zum gleichen Ergebnis kommt, sollte der neue Betrag akzeptiert werden. Wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, kann gekürzt werden, das ist dann unproblematisch. Liegt ein Unterhaltstitel vor, bedarf es der schriftlichen Erklärung des Unterhaltsberechtigten, dass aufgrund der neuen Mangelfallberechnung der  titulierte Unterhaltsbetrag nicht geschuldet wird.

 

 

Kindesunterhalt auf Grund Jugendamtsurkunde: Abänderungsklage

Immer öfter wird der Kindesunterhalt beim und vom Jugendamt mittels Urkunde geregelt. Wird nicht gezahlt, dann kann sehr schnell der Gerichtsvollzieher kommen und pfänden. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Auch in diesem Fall rät ISUV zu einem abgestuften Verhalten. Zuerst den Unterhaltsberechtigten außergerichtlich auffordern, das Abänderungsbegehren zu akzeptieren und eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben.

In diesem Zusammenhang rät Heinzel: „Rein vorsorglich höhere titulierte Beträge, die bezahlt werden als sogenanntes „unterhaltsersetzendes Darlehen“ anzubieten, damit bei evtl. späterer gerichtlicher Auseinandersetzung Rückforderungsmöglichkeiten von zu viel gezahltem Unterhalt erhalten bleiben.“

Wird das außergerichtliche Abänderungsbegehren nicht akzeptiert, bleibt schließlich nur der gerichtliche Weg, einreichen einer Abänderungsklage der Jugendamtsurkunde. „Manchmal schrecken Betroffene vor dem Klageweg zurück und lassen sich auf einvernehmliche Regelung ein wegen des Anwaltszwangs, der für eine gerichtliche Abänderungsklage gilt“, hat Pressesprecher Linsler festgestellt.

Reform des Kindesunterhalts

Hier finden Sie im Überblick die wichtigsten Informationen zur Reformbestrebung des Kindesunterhalts.

Reform Kindesunterhalt

ISUV fordert: Unterhaltsdeckel & Neustruktur der Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt 2023 wurde laut neuer Düsseldorfer Tabelle 2023 erneut überproportional angehoben. So steigen die Unterhaltsbeträge in allen Einkommensgruppen um nahezu 11 Prozent, in drei Jahren sind das 22 Prozent mehr.

„Der Anstieg in der Höhe ist nicht gerechtfertigt. Schließlich steigen die Löhne nicht annähernd entsprechend. Was eigentlich immer wieder nicht oder viel zu wenig berücksichtigt wird, die Kosten von Unterhaltspflichtigen steigen ebenso. Seit Jahren ist eine einseitig rücksichtslose Umverteilung am Parlament vorbei in Gang, die jetzt ihren Höhepunkt erreicht hat“, kritisiert die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich.

ISUV fordert einen „Unterhaltsdeckel“, eine Neustrukturierung der Tabelle, so dass geforderte Beträge auch gezahlt werden können. Der „Bedarf“ muss transparent gemacht werden.

 

 

„Bedarf des Kindes“ – „Vergleichszahlen“

Sind die Unterhaltsbeträge zu hoch, decken Sie den „Bedarf des Kindes“ oder sind sie Haushaltseinkommen für den Unterhaltsberechtigten, wie die meisten Unterhaltspflichtigen behaupten?

Um diese Fragen ausgewogen beantworten zu können, bedarf es objektiver und belastbarer Zahlen. Es muss ermittelt werden, was ist notwendiger Bedarf, wie wird der Bedarf gedeckt? Schließlich muss einbezogen werden, dass Unterhaltsberechtigten nicht nur Unterhalt zur Verfügung steht, sondern auch das Kindergeld, Sozialleistungen, wie beispielsweise Wohngeld. Hinzukommen steuerliche Vergünstigungen wie Steuerklasse II und ein Freibetrag von jährlich 4260 EURO.

„Seitens des Familien- und des Justizministeriums sollte eine entsprechende Studie an ein europäisches Institut vergeben werden, das dann auch entsprechende Vergleichszahlen anderer europäischer Länder ermittelt und einbezieht “, fordert die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski.

 

 

Klientelpolitik für Alleinerziehende

Die Erhöhung des Kindesunterhalts wird Jahr für Jahr damit gerechtfertigt, dass Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen müssen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden.

„Der tägliche Bedarf kann mit Kindergeld und Mindestunterhalt gedeckt werden. Reicht das Haushaltseinkommen nicht, dann muss in jeder Familie gespart werden. Das muss auch für Trennungsfamilien gelten“, fordert Pressesprecher Josef Linsler.

Er kritisiert, dass sich Jahr für Jahr immer wieder die „Klientelpolitik der Alleinerziehenden“ durchsetzt. „Unterhaltpflichtige der unteren drei Gehaltsgruppen – das sind 75 Prozent der Unterhaltspflichtigen, gleichen ausgepressten Zitronen, die einfach nicht mehr Saft geben, auch wenn man sie noch mehr presst. Daher muss ein Unterhaltsdeckel her“, fordert Linsler. Im ISUV-Forum drückt das ein Unterhaltspflichtiger so aus: „Ich fühle mich immer mehr auf Bürgergeldniveau gedrückt. Da stellt sich dann irgendwann die Frage, lohnt es sich noch zu arbeiten.“

 

 

Steuerpraxis verschärft prekäre Lage

Verschärfend kommt noch hinzu: Bevor der Unterhalt an die oder den Unterhaltsberechtigten überwiesen wird, wird er kräftig besteuert, dann werden unterhaltspflichtige Mütter und Väter mit Steuerklasse I abkassiert wie Kinderlose“, kritisiert Linsler.

Diese Steuerpraxis verschärft die prekäre Lage von Unterhaltspflichtigen, insbesondere von denen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. „Die Politik ist gefordert, es geht um sozialen Ausgleich. Man muss sich vor Augen halten, dass Kindesunterhalt und Selbstbehalt mit einem Einkommen finanziert werden müssen. Um es plastisch auszudrücken: Man muss der Kuh schon auch genügend Futter lassen, wenn man sie ständig melken will“, fordert Linsler.

 

 

 

ISUV rät betroffenen Trennungseltern

Trennungseltern - Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige - sollten flexibel mit der Düsseldorfer Tabelle umgehen.

Sie ist kein Gesetz, auch wenn Familiengerichte sie gleichsam wie ein Gesetz anwenden. Trennungseltern können den Kindesunterhalt individuell vereinbaren. Des Weiteren sollten Trennungseltern immer prüfen, ob ihnen Wohngeld oder andere sozialstaatliche Leistungen zustehen. Da gilt ganz besonders der Grundsatz: Einigkeit spart Geld und schont die Nerven“, stellt ISUV-Vorsitzende Ulbrich fest und warnt: „Gerade jetzt kann ich nur vor schnellen Pfändungen warnen. Sie laufen manchmal ins Leere, tragen zur Verhärtung der Situation bei und haben schon manch Unterhaltspflichtigen den Job gekostet.“

FAQ Düsseldorfer Tabelle

  

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe von Unterhaltszahlungen gestaffelt nach Einkommensgruppen und Altersstufen. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle betrifft den Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle beinhaltet jedoch auch Regelungen zum Ehegattenunterhalt und der dortigen Selbstbehaltssätze. Auch andere Unterhaltsrechtsverhältnisse sind dargestellt. Zudem enthält die Düsseldorfer Tabelle eine Musterberechnung für Mangelfälle – dann wenn der Selbstbehalt des Unterhaltspflichteten unterschritten wird.

Der Kindesunterhalt ist nur ein Bereich der DT, die insgesamt aus 4 Teilen besteht:

Wer muss Unterhalt zahlen?

Unterhalt zahlen muss derjenige, der aufgrund eines Unterhaltsrechtsverhältnisses nach dem BGB (Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt, Ehegattenunterhalt etc.) hierzu verpflichtet ist (dem Grunde nach) und darüber hinaus dazu in der Lage ist (Leistungsfähigkeit). Darüber hinaus muss der Unterhaltsberechtigte unterhaltsbedürftig sein (Bedürftigkeit).

 

 

Wie viel Unterhalt muss ich pro Kind zahlen?

Das können Sie in der Düsseldorfer Tabelle 2023 ablesen.

 

 

Wie viel Unterhalt muss ich 2023 bis 1.900 netto zahlen?

Das entspricht grundsätzlich der 1. Einkommensgruppe der jeweiligen Altersstufe (Mindestunterhalt), abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei Minderjährigen (312/377/463 €). Voraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist und der Selbstbehalt nicht unterschritten ist.

 

 

Wie viel Unterhalt muss ich für 2 Kinder zahlen?

Siehe oben, eben für beide Kinder aus der Düsseldorfer Tabelle 2023 zu entnehmen und anhand der Leistungsfähigkeit (Selbstbehalt) zu überprüfen. Die Tabelle ist ausgelegt auf 2 Unterhaltspflichten, wenn diese Zahl über- oder unterschritten wird, wird eine Ab- oder Höherstufung in der Einkommensgruppe vorzunehmen sein (siehe Ziffer A 1, 2. Absatz DT).

 

 

Wie wird die Düsseldorfer Tabelle berechnet?

Hierzu die Ausführungen ganz oben, wonach sich der Mindestunterhalt an dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes (im Sinne des § 1612 a Abs. 1 Satz 3 BGB) gemäß des jeweiligen Existenzminimumsberichts (diesmal 14. Existenzminimumbericht für das Jahr 2024) ausrichtet.

Weiterhin beruht die gesamte Düsseldorfer Tabelle, nicht nur die Mindestunterhaltsbeträge, auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V.. Die Fortschreibung der Mindestunterhaltssätze für den jeweiligen Prozentsatz ergibt sich rechnerisch und wird immer auf volle € aufgerundet.

 

Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht

Mehr Infos zum Kindesunterhalt

Hier finden Sie im Überblick die wichtigsten Informationen zum Kindesunterhalt sowie Kindesunterhalt ab 18.

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