Unterhaltsvorschuss 2024

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Allgemeines zum Unterhaltsvorschuss


Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder von alleinerziehenden Elternteilen, die zu wenig oder gar keinen Unterhalt erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird also an Kinder gezahlt, wenn der Unterhalt ausbleibt, also gar kein Kindesunterhalt oder zu wenig Kindesunterhalt gezahlt wird.

Unterhaltsvorschuss Tabelle 2024: Höhe der Leistungen

Kinder erhalten von der Unterhaltsvorschusskasse

  • im Alter bis 5 Jahre € 230,00
  • im Alter bis 11 Jahre € 305,00
  • und im Alter bis 17 Jahre € 395,00

Wer zahlt den Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ermöglicht es Kindern, Unterhaltsersatzleistungen von der Unterhaltsvorschusskasse zu erhalten. Diese Kasse ist eine eigenständige Abteilung des Jugendamts, vergleichbar mit der Familienkasse bei der Arbeitsagentur.

Muss der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?

Der Unterhaltsvorschuss muss vom betreuenden Elternteil bzw. vom Kind grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Sind jedoch Leistungen aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschangaben durch den betreuenden Elternteil bzw. infolge einer unterbliebenen Änderungsmitteilung zu Unrecht erbracht worden, sind diese zurückzuzahlen.

 

 

Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss 2024


Wer ist für den Unterhaltsvorschuss berechtigt?

Die Voraussetzungen für den Bezug des Unterhaltsvorschusses sind

  • ein bestehender Kindesunterhaltsanspruch, der nicht tituliert sein muss,
  • die Kinder leben bei einem Alleinerziehenden,
  • Kinder im Alter bis 11 Jahre erhalten den Unterhaltsvorschuss generell, Kinder im Alter ab 12 Jahren erhalten unter folgenden Bedingungen:
    • sie dürfen keine Sozialleistungen aus dem Bürgergeld beziehen, die der betreuende Elternteil bezieht, dieser muss über ein Mindesteinkommen im Monat von € 600,00 verfügen, da andernfalls diese Kinder Bürgergeld beantragen müssen. Diese Kinder müssen auch ab dem Alter von 16 Jahren eigene Einkünfte angeben, so z. B. eine Ausbildungsvergütung, nicht aber die Einkünfte aus einem einmaligen Ferienjob.

Wann hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, wenn es sich überwiegend, also mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 60% des Monats bei dem alleinerziehenden Elternteil aufhält.

Das bedeutet, dass Eltern für ihre Kinder, die in einem Wechselmodell mit mindestens 40% an Anteil des monatlichen Aufenthalts der Kinder bei ihnen kein Kindergeld erhalten. Damit sind von diesem Anspruch Kinder aus Trennungsfamilien, die ein partnerschaftliches Betreuungsmodell mit wechselseitiger Übernahme der Betreuung und elterlichen Verantwortung leben, keinen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder erhalten.

Gibt es Einkommensgrenzen für den Anspruch?

Es gibt keine Einkommensgrenzen. Der Grund liegt darin, dass die Kinder anspruchsberechtigt sind.

Spielt das Einkommen der Kindesmutter eine Rolle?

Die Höhe des Einkommens der Kindesmutter spielt bei der Bemessung des Kindesunterhalts keine Rolle, weil sich der Kindesunterhalt allein nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils bemisst. Kinder, die über ein eigenes Einkommen verfügen, müssen dieses angeben. Da sich aber die Frage nach der Berechtigung zum Kindesunterhalt Einkünfte der Kinder nur sehr sparsam mit einem Anteil von 5-10% bemisst, wird dieses in der Regel bei dem Unterhaltsvorschuss nicht berücksichtigt. Wird aber wahrheitswidrig angegeben, dass man Kindesunterhalt nicht erhält, führt dieses zum Wegfall und einer Rückforderung erschlichen, also durch Betrug erlangten Unterhaltsvorschusses.

Wie wirkt sich eine neue Partnerschaft aus?

Der Vorhalt, dass die Kindesmutter als Alleinerziehende sich durch einen neuen Partner und/oder Beruf finanziell verbessert hat und daher zusammen mit dem Kindergeld über ein horrendes Einkommen verfügt, ist falsch.

 

 

Unterhaltsvorschuss 2024 beantragen


Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Es genügt ein formloser Antrag, es muss also kein internetzugängliches Formular ausgefüllt werden, da die Behörde verpflichtet ist, jeden Antrag in dieser Hinsicht zu bearbeiten. Es genügt also auch der Bub, der im Eingangsbereich des Jugendamts brüllt, ich habe keinen Unterhalt, stellt er einen Antrag. Gleiches gilt auch für den Bürgergeldempfänger, der im Eingangsbereich brüllt, ich bin blank. Die Behörde muss bereits diesen Nachweisen nachgehen.

Hilfreich für eine schnellere Bearbeitung ist es jedoch, bereits ein vorformuliertes Schreiben nebst Belegen mitzubringen, die Auskunft über den Ausfall des Kindesunterhalts geben.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Unterhaltsvorschuss benötigt?

Als Belege dienen Unterhaltstitel, Gerichtsbeschlüsse und die dazugehörigen Kontoauszüge oder sonstigen finanziellen Nachweise.

Welche Auswirkungen haben andere Sozialleistungen auf den Unterhaltsvorschuss?

Beziehen die Kinder eigene Sozialleistungen, so im Alter ab 12 Jahren, so kann dieses zum Wegfall der Unterhaltsvorschussleistungen führen, so wenn diese höher als die o. g. Sätze sind.
 
Der Unterhaltsvorschuss ist, wie sämtliche sozialpolitischen Leistungen gegenüber Kindern, wie das Kindergeld selbst oder auch andere kindbezogene Sozialleistungen steuerfinanziert. Daher bleibt im Einzelfall säumigen Unterhaltsschuldnern nur wenig Spielraum für Verhandlungen über Stundungen oder Ratenzahlungen, da diese Sozialleistungsträger im Allgemeininteresse diese Forderungen geltend machen. Es gilt der Grundsatz des Nachrangs dieser Leistungen gegenüber Unterhaltsforderungen.

Unsere Meinung zum Unterhaltsvorschuss

"Wer aus der Unterhaltsvorschuss-Spirale ausbrechen will, der muss Eltern nach Trennung und Scheidung zu weiterer gemeinsamer Erziehung motivieren und sie dabei fördern. Momentan wird Alleinerziehen gefördert. Getrennt, aber gemeinsam erziehen muss das Ziel sein, wenn man den Staatshaushalt mittelfristig und erst recht langfristig entlasten will.", fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Unterhaltsvorschuss: Härten und Missbrauch

Unterhaltsvorschuss ist nur an zwei Bedingungen geknüpft: Das Kind lebt beim „allein erziehenden“ Elternteil, der andere Elternteil zahlt keinen Barunterhalt. „So richtig und berechtigt Unterhaltsvorschuss ist, es bleibt ein ungutes Gefühl und ist ungerecht, wenn ein Elternteil in wohlfahrtsstaatlicher Manier Geld auf Kosten des anderen Elternteils abrufen und ihm Schulden aufhalsen kann, unabhängig davon, ob er den Umgang verweigert oder mit einem anderen Partner zusammenlebt, den er aber nicht angibt“, kritisiert Linsler.

Fragwürdig ist, dass Umgangsverweigerung unberücksichtigt bleibt. „Die Argumentation, unterhaltsberechtigt ist das Kind, Unterhaltsvorschuss wird für Kinder geleistet, ist zwar rechtspositivistisch korrekt, aber nicht im Sinne von legitimen Kinderrechten“, kritisiert Linsler. Nachweisbare Betreuungs- und Sachleistungen des anderen Elternteils sollten beim Unterhaltsvorschuss berücksichtigt werden.

Berücksichtigung und Kontrolle vom Einkommen des Antragstellers:
Hat er ein doppelt oder dreifach so hohes Einkommen wie der Unterhaltspflichtige, so ist ihm Unterhaltsvorschuss zu versagen. „Auch beim Unterhaltsvorschuss haben die unterhaltsrechtlichen Maßstäbe zu gelten.“ (Linsler)

Berücksichtigung von Umgangsverweigerung: „Es darf nicht sein, dass jemand gezielt den Umgang verweigert und Unterhaltsvorschuss erhält, es darf nicht sein, dass jemand den Umgang verweigert, somit den anderen rauskickt, um dann hemmungslos Unterhaltsvorschuss zu beantragen.“(Linsler)

ISUV kritisiert die „Strukturen beim Unterhaltsvorschuss“, sie sind „autoritär statt kommunikativ: Ein Elternteil kann einseitig Schulden auf Kosten des anderen machen, unabhängig davon, wie und warum die Situation entstanden ist. „Es fehlen verpflichtende gegenseitige kommunikative mediative Strukturen, es fehlt die Einbindung beider Partner.“ (Linsler)

Fallbeispiel Unterhaltsvorschuss

Ein Fallbeispiel: Die beiden Kinder leben beim Vater, die Mutter zahlt für beide monatlich 180 € Unterhalt. Sie hat ein geringes Einkommen. Der Vater ist wieder verheiratet, hat ein mittleres Einkommen bis geringes Einkommen.

Fragen: Welche Voraussetzungen, wann entfällt er?

  • Bekommt er weiterhin Unterhaltsvorschuss?
  • Ist der Unterhaltsvorschuss durch die Eheschließung verloren gegangen? Dies wäre unlogisch, weil Unterhalt bekanntlich als Einkommen für Kinder definiert wird.
  • Wird die Mutter informiert, wenn der Vater weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommt?
  • Laufen bei der Mutter dann Schulden auf?


Was irritiert, ist bekanntlich die Regelung, dass nur Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss bekommen. Dies ist unlogisch, wie oben schon erwähnt Unterhalt ist Einkommen der Kinder und nicht des Elternteils.

Im Übrigen ist inzwischen ein Kind aus der neuen Ehe da. Dies bedeutet, dass dem Vater bei Wegfall des Unterhaltsvorschusses nach Wiederheirat erheblich weniger für Unterhalt von drei Kindern bleibt.

Rechtsanwalt Thomas Goes, ISUV-Vorstandsmitglied für Recht antwortet:

Die Rechtslage ist zumindest übersichtlich, ob gerecht, ist eine andere Frage.
Als verheiratet ist der Vater nicht mehr alleinerziehend im Sinne des UVG, siehe dazu meine Beiträge zum Sozialrecht im Report. Dem Vater stehen damit keine UVG-Leistungen zu. Als nicht betreuender Elternteil schuldet die Mutter bemessen nach ihren Einkommensverhältnisses für die beiden ehegemeinsamen Kinder den jeweiligen Barunterhalt abzgl. ihres  hälftigen Kindergeldanteils.

Sofern sie für beide Kinder mtl. EUR 180 .- bezahlt, deckt sie damit deren sozialrechtliches Existenzminimum, welches sich zusammensetzt aus den Regelbedarfen und ihrem jeweils anteiligen Wohnbedarf, nicht ab.

Dem Vater ist also zu raten, beim Job-Center Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaft zu beantragen, weil das Einkommen des Vaters, das eventuelle Einkommen seiner Ehefrau, das Kindergeld für alle drei Kinder und die gezahlten EUR 180.- vielleicht nicht  ausreichend sind, um den sozialrechtlichen Gesamtbedarf  der Familie zu decken. Über den Jobcenter ließen sich dann noch fehlende Geldmittel generieren.

Ansonsten ist dem Vater zivilrechtlich zu raten, für die beiden Kinder, vertreten durch ihn, gegenüber der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung jeweils ihren Mindestunterunterhalt durchzusetzen. Auch die Mutter unterliegt einer Obliegenheit, soviel Geldmittel aufzubringen, dass sie die jeweiligen Mindestunterhaltsbeträge bezahlen kann.

Anmerkung: Unterhaltsvorschussrechtlich wäre es für den Vater besser gewesen, nicht zu heiraten; wäre seine Ehefrau seine Lebenspartnerin, gälte er weiterhin als allein erziehend; diese Situation kennen viele nicht.

Rechtsanwalt Simon Heinzel, ISUV-Kontaktanwalt ergänzt:

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben nur die Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Wenn der Vater bislang einen Unterhaltsvorschuss erhalten hat, verliert er diesen wegen der neuerlichen Verheiratung. Wenn er dann weiterhin diesen Unterhaltsvorschuss entgegennimmt – obwohl er verheiratet ist – muss er  letztendlich diese Unterhaltsvorschussleistungen zurückbezahlen.

Solange die Unterhaltsvorschusskasse keine Kenntnis davon hat, dass das Merkmal  „alleinerziehend“ nicht mehr gegeben ist, zahlt diese natürlich weiterhin aus und holt Regress bei der Mutter. Letztendlich muss jedoch dann derjenige, der unberechtigterweise diesen Unterhaltsvorschuss entgegennimmt, diesen dann wegen sogenannter ungerechtfertigter Bereicherung zurückbezahlen.

Das Unterhaltsvorschussgesetz ist eben konzipiert für Alleinerziehende, ob das gerecht ist, sei dahingestellt.
Der Vater der zwei Kinder muss eben gegenüber der Mutter dann den Unterhalt geltend machen und gegebenenfalls einklagen. Dabei achten die Gerichte darauf, zumindest der Mindestunterhalt gezahlt wird.

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