Unterhaltsrechner 2024

Ehegattenunterhalt & Kindesunterhalt berechnen

Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt berechnen

Der ISUV-Unterhaltsrechner 2024 berechnet den Kindesunterhalt für minderjährige Kinder sowie den Kindesunterhalt für volljährige Kinder. Darüber hinaus bietet unser Unterhaltsrechner die Möglichkeit, die Höhe des Ehegattenunterhalts zu ermitteln. Nutzen Sie zum Unterhalt berechnen unseren kostenlosen Unterhaltsrechner.

Wenn auf Grund der Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen nicht jeder Unterhaltsanspruch in voller Höhe geleistet werden kann, wird die Unterhaltsberechnung kompliziert. Leitlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle 2024. Mit unserem Unterhaltsrechner können Sie kostenlos online die Berechnung des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts auf Basis der aktuellen Bemessungsgrundlage der Düsseldorfer Tabelle 2024 berechnen.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung erhalten Sie so einen ersten Überblick über den Unterhalt, der Ihnen und gegebenenfalls den Kindern zusteht oder den Sie zu leisten haben. Das unterhaltsrelevante Einkommen ist für die Unterhaltsberechnung entscheidend. Mit unserem Unterhaltsrechner können Sie für verschiedene Lebenssituationen den Unterhalt berechnen.

Für eine genaue Berechnung des Unterhalts - insbesondere unter Berücksichtigung der Sonderfälle (z.B. im Mangelfall sowie hinsichtlich anderer familienrechtlicher Angelegenheiten bei Trennung oder Scheidung) - wenden Sie sich für eine Beratung an unsere bundesweit vertretenen Kontaktstellen und nehmen Sie Kontakt mit unseren Fachanwälten für Familienrecht auf.



Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2024

Für das Jahr 2024 weist die neue Düsseldorfer Tabelle höhere Bedarfssätze für minderjährige Kinder in der ersten Einkommensgruppe auf – und entsprechend auch für die weiteren Einkommensgruppen. Während sich die Einteilung der Einkommensgruppen nicht verändert, erhöhen sich die Selbstbehalte sowie die Bedarfskontrollbeträge. Die berücksichtigten Mietkosten sowie der Unterhaltsbedarf studierender, nicht mehr zu Hause lebender Kinder bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Weitere Informationen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle 2024

Unterhaltsrechner: Eingabehilfe & Hintergrundinformationen

Erfahren Sie, wie Sie mit unserem Unterhaltsrechner den Kindesunterhalt berechnen.

Unser Unterhaltsrechner berechnet den Kindesunterhalt, den Unterhalt für Volljährige (Unterhaltsrechner ab 18) sowie den Ehegattenunterhalt. Als Leitlinie dient die Düsseldorfer Tabelle. Fälle mit Einkommen oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle oder Fälle mit großen Einkommensunterschieden zwischen den Ehemaligen müssen gegebenenfalls nach den Umständen des Falles entschieden werden. Mit unserem Unterhaltsrechner können Sie schnell und einfach den Unterhalt berechnen und erhalten einen ersten Eindruck.

 

 

Unterhaltsrechner: Ehegattenunterhalt

Unterhalt berechnen: Durch wenige Klicks mit unserem Unterhaltsrechner.

In unserem Unterhaltsrechner können Sie auswählen, ob neben dem Kindesunterhalt auch der Ehegattenunterhalt berechnet werden soll. Aufgrund des Grundsatzes der Eigenverantwortung kommt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nur zustande, wenn sich der Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst versorgen kann. Dies ist der Fall, wenn einer der folgenden Sachverhalte des BGB vorliegt:

  • § 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen
  • § 1575 Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  • § 1573 Abs. 1 Nachehelicher Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • § 1573 Abs. 2 Aufstockungsunterhalt
  • § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • § 1571 Altersunterhalt
  • § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

 

 

Unterhaltsrechner: Eingabe des Nettoeinkommens aus Erwerbstätigkeit

Geben Sie das monatliche Nettoeinkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit an. Kindergeld gehört dabei nicht zum unterhaltsrelevanten monatlichen Nettoeinkommen.

Die berufsbedingten Aufwendungen müssen Sie dabei nicht berücksichtigen. Die entsprechende Pauschale von 5 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (höchstens 150 Euro, mindestens 50 Euro) werden dabei vom Unterhaltsrechner gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle ermittelt.In einigen OLG-Bezirken ist es jedoch möglich, dass diese 5 Prozent-Pauschale auch ohne Deckelung von 150 Euro angewandt wird.

Das Nettoeinkommen entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich angemessenen Vorsorgeaufwendungen, Sozialabgaben und Steuern. Als angemessene Vorsorgeaufwendung können Personen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, regelmäßig 20 Prozent dieses Bruttoeinkommens aufwenden.

Für die Ermittlung des Bruttoeinkommens ist bei Selbstständigen grundsätzlich vom durchschnittlichen Gewinn - in der Regel der letzten drei Jahre - auszugehen.

 

 

Unterhaltsrechner: Eigenbedarf bei Erwerbstätigkeit

Im Jahr 2024 beträgt der Eigenbedarf eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gegenüber den unterhaltsberechtigten Kindern 1.450 Euro, während der Eigenbedarf eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 1.200 Euro (Existenzminimum) liegt.

Wenn die Wohnkosten (Warmmiete) 520 Euro übersteigen und angemessen sind, kann dieser Eigenbedarf erhöht werden. Es ist erforderlich, dass dem Unterhaltspflichtigen nach der Zahlung des Unterhalts mindestens dieser Betrag verbleibt, um seinen Eigenbedarf zu decken. In einem Mangelfall kann es sein, dass nur ein Teil des Unterhalts gezahlt werden muss, um den Eigenbedarf sicherzustellen.

 

 

Unterhaltsrechner: Eingabe des sonstigen Einkommens

Geben Sie im Unterhaltsrechner zur Berechnung des Kindesunterhalts sonstige monatliche Nettoeinkommen an, wie zum Beispiel:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Unfall- und Versorgungsrenten
  • Elterngeld
  • Ausbildungs-, Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld
  • Lohnersatzleistungen wie Übergangs-, Verletzten-, Krankengeld
  • Sozialleistungen wie Bürgergeld und Sozialhilfe
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen


Steuererstattungen werden in dem Jahr, in dem diese anfallen, als Einkommen aufgeführt. Kindergeld ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

 

 

Unterhaltsrechner: Angabe des Wohnvorteils

Geben Sie bitte den Mietwert Ihrer Immobilie an, falls Sie eine eigene Immobilie bewohnen. Der sogenannte Wohnvorteil ergibt sich, da keine Mietaufwendungen anfallen und dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Dem unterhalts­relevanten Nettoeinkommen wird dieser Wohnvorteil hinzugerechnet.

 

 

Unterhaltsrechner: Eingabe des Aufwands für ehebedingte Schulden

Geben Sie im Unterhaltsrechner die bisher in der Ehe bezahlten Raten für Lebensversicherungen oder Bausparverträge oder auch den monatlichen Aufwand für ehebedingte Schulden an. Für die Unterhaltszahlung anrechenbar sind Schulden, die aus der Ehezeit stammen sowie im Einverständnis mit dem anderen Ehepartner gemacht wurden. Darunter fallen auch Schulden, welche bereits aus der Zeit vor der Ehe stammen.

Nicht berücksichtigt werden nacheheliche Schulden. Als Ausnahme gelten dabei notwendige, unvermeidbare Anschaffen wie beispielsweise die Finanzierung eines aufgrund der Trennung oder Scheidung vorgenommenen Umzugs. Nicht abziehbar sind Schulden für reine Luxuszwecke sowie Schulden, die der Vermögensbildung dienen.

 

 

Unterhaltsrechner: Anzahl der gemeinsamen Kinder

Zum einen richtet sich nach der Anzahl der gemeinsamen Kinder die Höhe des Kindergelds, welches in die Berechnung des Kindesunterhalts einfließt. Die Anzahl der gemeinsamen Kinder wirkt sich zum anderen auf die Einstufung in eine der Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle aus, welche für zwei Unterhalts­berechtigte konzipiert ist. Bei einer geringeren bzw. größeren Anzahl Unterhalts­berechtigter können Zu- oder Abschläge durch Einstufung in höhere bzw. niedrigere Einkommensgruppen angemessen sein. Dies wird entsprechend von unserem Unterhaltsrechner berücksichtigt.

 

 

Unterhaltsrechner ab 18: Alter der Kinder

Volljährige Kinder sind nur dann unter­halts­berech­tigt, wenn sie auf­grund einer Schul­aus­bil­dung, Beruf­saus­bil­dung oder eines Studiums nicht in der Lage sind, den eigenen Unter­halt zu be­strei­ten. Jedoch ändert sich mit dem 18. Geburtstag die klare Aufteilung zwischen Bar- und Naturalunterhalt. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Elternteile gemäß ihren Einkommen barunterhaltspflichtig.

Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, wird der Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Gesamtunterhaltsbedarf für volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, beträgt 2024 930 Euro. In diesem Betrag sind bereits Wohnkosten enthalten. Diese Bedarfssätze können auch für minderjährige Kinder mit eigenem Haushalt angewendet werden.

Mit unserem Unterhaltsrechner ab 18 haben Sie alle relevanten Informationen zur Hand, um den Kindesunterhalt ab 18 / den Unterhalt für Volljährige zu berechnen.

 

 

Unterhaltsrechner: Lebensmittelpunkt der Kinder

Sofern ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil lebt, ist der andere Elternteil zur Zahlung des Barunterhalts verpflichtet. Bei einem Wechselmodell, in dem das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen lebt, wird der Anteil des Unterhalts separat berechnet. Wenn die Eltern zustimmen, dass ein minderjähriges Kind einen eigenen Haushalt führt, sind beide Elternteile anteilig zur Zahlung des Barunterhalts verpflichtet. Dabei orientiert man sich an den Bedarfssätzen für Volljährige.

Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, wird der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Sollte das volljährige Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen, wird stattdessen für das Jahr 2024 ein angemessener Gesamtunterhaltsbedarf in Höhe von 930 Euro angesetzt. Zudem spielt diese Angabe auch eine Rolle in der Rangfolge der Unterhaltszahlungen.

Wenn der Unterhaltspflichtige nicht allen Unterhaltsberechtigten gerecht werden kann, erhalten zuerst minderjährige, unverheiratete Kinder Unterhalt. An zweiter Stelle stehen die Elternteile, die aufgrund der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind. Volljährige Kinder werden in der Regel in die vierte Rangstufe eingeordnet, es sei denn, sie befinden sich noch in der allgemeinen Schulausbildung, sind unter 21 Jahre alt, unverheiratet und leben noch zu Hause. Dann werden sie als privilegiert betrachtet und in der Rangfolge den minderjährigen Kindern gleichgestellt.

 

 

Unterhaltsrechner: Ausbildungstatus der Kinder

Der Ausbildungstatus des Kindes wird ab einer Altersangabe von 14 Jahren abgefragt. "Arbeitssuchend" sollte nur dann ausgewählt werden, wenn das Kind diesbezüglich beim Arbeitsamt gemeldet ist. Für die Unterhaltsberechnung können anhand des Status verschiedene Schlüsse gezogen werden. Zum einen gibt der Status Aufschluss darüber, ob ein volljähriges Kind mit den minderjährigen Kindern in der Rangfolge des Unterhalts gleichgestellt wird, also privilegiert sein könnte. Zum anderen unterscheidet sich abhängig vom Status die Berechnung der unterhaltsmindernden Einkünfte des Kindes. Der Status dient zum Beispiel der Herleitung, ob ein volljähriges Kind kindergeld­berechtigt ist.

 

 

Unterhaltsrechner: Einkommen der Kinder

Abgefragt wird ab einer Altersangabe von 14 Jahren das monatliche Nettoeinkommen aus Jobs bzw. der Ausbildung des Kindes. Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird durch diese Einkommen gemindert, denn sie werden zum Teil darauf angerechnet.

Der Unterhaltsrechner ermittelt je nach ausgewähltem Status, welcher Betrag im Einzelnen angerechnet wird: Als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei sind 50 Euro von Einkommen aus Jobs bei Schülern und Studenten. Zur Hälfte mindernd angerechnet wird in der Regel der Rest - nach Ermessen des Gerichts (und damit auch durch den Rechner). 100 Euro der Ausbildungsvergütung bleiben bei einem Azubi, der noch zu Hause wohnt, anrechnungsfrei. Der Rest mindert den Unterhaltsanspruch.

 

 

Unterhaltsrechner: Sonstiges Einkommen der Kinder

Abgefragt werden ab einer Altersangabe von 14 Jahren zudem die sonstigen Einkünfte des Kindes. Zu den Einkommen, die grundsätzlich den Unterhaltsanspruch des Kindes in voller Höhe mindern, gehören unter anderem:

  • Ausbildungsbeihilfen und BAföG
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen


Kindergeld berücksichtigt der Unterhaltsrechner gesondert.

 

 

Unterhaltsrechner: Familienstand der Kinder


Ab einer Altersangabe von 18 Jahren wird abgefragt, ob das Kind verheiratet ist. In erster Linie sind verheiratete Kinder gegenüber ihrem Ehepartner unterhalts­berechtigt und erst dann gegenüber ihren Eltern. Verheiratete Kinder werden aus diesem Grund für die Berechnung des Unterhalts in diesem Unterhaltsrechner nicht weiter berücksichtigt.

Unterhaltsrechner: Möglichkeiten & Grenzen

Ein Unterhaltsrechner ist ein nützliches Tool, das aufgrund bestimmter Eingaben einen ungefähren Betrag der Unterhaltshöhe liefern kann. Hier sind einige der Dinge, die ein Unterhaltsrechner normalerweise kann und nicht kann:

 

 

Was ein Unterhaltsrechner kann:

Einen Überblick von der Höhe des zu zahlenden Unterhalts geben.

Unterhaltsrechner berücksichtigen:

  • Einkommen der Eltern
  • der Anzahl und dem Alter der Kinder
  • weitere Einnahmen
  • Wohnvorteil

Sie liefern eine Richtgröße für Eltern, die sich einigen wollen und können.

Unterhaltsrechner berücksichtigen für die Berechnung des Unterhalts die Düsseldorfer Tabelle und deren Anmerkungen und Leitlinien. Insofern orientieren sich Unterhaltsrechner an gültigen aktuellen Regelungen.

Gerade für das ISUV-Coaching sind sie ein wichtiges Instrument, weil sie Eltern eine ungefähre Vorstellung vom Kindesunterhalt bieten, ohne dass sie einen Anwalt aufsuchen müssen.

 

 

Was ein Unterhaltsrechner nicht kann:

Ein Unterhaltsrechner ersetzt kein Familiengericht. Wenn ein Elternteil mit der Vorstellung kommt – „Ich will genau das, was mir zusteht.“ – dann reicht ein Unterhaltsrechner nicht. Eine rechtlich verbindliche Feststellung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts kann letztlich nur über ein Gericht laufen.

Alle spezifischen Umstände eines Einzelfalls sind im Output des Rechners nicht enthalten, bzw. nicht berücksichtigt. Ein Unterhaltsrechner verwendet nur allgemeine Informationen und Durchschnittswerte, keine individuellen Faktoren, die in einem  Fall relevant sein könnten.

Kindesunterhalt, das ist nicht einfach nur eine Rechnung, sondern beinhaltet soziale Aspekte für ein Kind, beispielsweise Mehrbedarf auf Grund von Krankheit, individuelle Förderung. Der Unterhaltsrechner ersetzt kein Gespräch, möglichst im Rahmen des Coachings mit beiden Elternteilen.

Wenn es um Kindesunterhalt geht, sprechen Sie bitte mit dem/der jeweiligen Kontaktstellenleiter:in.

Beratung & Austausch

Als ISUV-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Unterhalt vertrauensvoll an die Kontaktstellenleiter zu wenden oder sich bei kostenlosen Veranstaltungen mit anderen Mitgliedern sowie im ISUV-Forum auszutauschen.

Expertenwissen von Anwälten

Als ISUV-Mitglied profitieren Sie von einer schriftlichen Rechtsberatung. Wir beantworten Ihre Fragen zum Unterhalt auch gerne schriftlich und bieten Ihnen umfassende Informationen, Hilfe zur Selbsthilfe, Anregungen zu Initiativen sowie transparenten Expertenrat.

Ratgeber & Merkblätter

Als ISUV-Mitglied erhalten Sie 50% Rabatt auf Merkblätter & Ratgeber. Mit unseren informativen und leicht verständlichen Publikationen rund um das Familienrecht verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über alles Wichtige. Diese weiteren Mitgliedsvorteile erwarten Sie.