Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2013: Keine Veränderung beim Kindesunterhalt - Erhöhung der Selbstbehaltsätze
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist auf die neue, ab dem 1.1.2013 gültige Düsseldorfer Tabelle hin. Die Tabelle musste nicht angepasst werden, weil sich die Kinderfreibeträge und das Kindergeld nicht verändert haben. Geändert haben sich nur die Selbstbehaltsätze: Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von jetzt 950 € auf 1.000 € erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 €. Grundlage für die Anpassung ist die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013. Ebenso werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes von bisher 1050 auf 1100 EURO, gegenüber volljährigen Kinder von bisher 1150 auf 1200 EURO sowie gegenüber Eltern von bisher 1500 auf 1600 EURO angehoben.
Das ISUV-Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Ralph Gurk stellt fest: „Diese Erhöhung der Freibeträge wird vom ISUV ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl bleibt es bei der Forderung des Verbandes auf Schaffung und Einführung eines flexiblen Selbsthaltes, dem man durch die Anhebung der Selbstbehalte um weitere 50 € letztlich nicht näher kommt. Wenigstens wird auf diesem Weg die längst notwendige Entlastung der Unterhaltspflichtigen erreicht.“
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler ergänzt: „Nach der Erhöhung der Kindesunterhaltsätze 2010 um 13 Prozent, waren diesmal die Unterhaltzahler/innen dran, die letztes Mal leer ausgegangen waren. Mieten und Energiekosten sind massiv angestiegen. Das trifft beide Seiten Unterhaltsemfänger und Unterhaltszahler gleich hart. Die Düsseldorfer Richter stehen nun nicht in dem Verdacht, dass sie die Unterhaltspflichtigen bevorzugen. Vielmehr halten sie sich streng an sozialrechtliche Vorgaben. Diese entsprechen allerdings schon seit 20 Jahren nicht mehr der sozialen Realität. In der Praxis zeigt sich in 60 Prozent der Fälle, Scheidung und Kinder machen in Deutschland arm. Die Düsseldorfer Tabelle verwaltet nur diesen Mangel, einmal rutschen Kinder (noch tiefer) in die Sozialhilfe, ein anderes Mal Alimentenzahler.“
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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e. V.)
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ISUV-Vorstandsmitglied für Rechtspolitik
Rechtsanwalt Ralph Gurk
Telefon 0931 4525940
r.gurk@isuv.de