Aktion des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV): "Geschieden,
Nach Auffassung des Verbandes muss der Maßstab der Besteuerung die "reale" Unterhalts- und Erziehungsleistung für Kinder sein, nicht der Ehering, nicht die Familienform. Schließlich sind die familialen Leistungen die gleichen, ob jemand verheiratet oder geschieden ist.
Der Verband weist nach, dass ein/e geschiedene/r Unterhaltspflichtige/r bei gleichem Einkommen am Monatsende mindestens 245 € weniger in der Tasche hat als ein/e Verheiratete/r, der/die ebenfalls monatlich 2.000 € verdient. Diese steuerrechtliche Schieflage muss nach Auffassung des Verbandes im Zuge der anstehenden Reform der Familienpolitik beseitigt werden.
Der Verband hat darüber hinaus weitere dringende Veränderungsvorschläge:
ISUV-Vorsitzender Michael Salchow hob hervor:
"Angebracht ist auch ein Unterhalts- und Umgangsfreibetrag.
Das Kindergeld muss in allen Einkommensgruppen wieder hälftig angerechnet werden können, die Regelung vom 1.1.2001 muss zurückgenommen werden. Unterhaltszahler mit geringem Einkommen werden sich niemals damit abfinden können, dass gerade ihnen, die mit jedem EURO rechnen müssen, das hälftige Kindergeld nicht mehr voll angerechnet wird.
Dieser unsoziale rot-grüne Sündenfall muss unbedingt zurückgenommen werden."