Anwaltskammer zieht den Kürzeren - korrekte Werbung: Online-Scheidung spart Geld, Zeit und Nerven...
OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2013 - 4 U 162/12.
Die Aussage «Scheidung online spart Zeit, Geld und Nerven» auf der Internetseite eines Rechtsanwalts ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn die Art und Weise, wie Kosten, Zeit und Geld gespart werden können, näher erklärt wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Ein Bochumer Anwalt hatte auf seiner Homepage versprochen, dass mittels einvernehmlicher Online-Scheidung nur ein Anwalt erforderlich sei und der Streitwert um 30 Prozent niedriger sei.
Das gefiel anderen Kollegen gar nicht, die Anwaltskammer klagte, weil diese Aussage "eine dem berufs-rechtlichen Sachlichkeitsgebot widersprechende Anlockwirkung" habe.
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