Auch nach der geplanten Reform gilt: Erst zum Notar, dann zum Traualtar

Der rechtspolitische Sprecher des Verbandes ISUV/VDU, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, stellt dazu fest: "Wir begrüßen sehr, dass bei Scheidung jeder Ehegatte verpflichtet werden soll, dem anderen Ehegatten nun auch Auskunft über sein Anfangsvermögen zu erteilen. Es ist auch wichtig, dass immer Belege vorgelegt werden müssen. Für die Praxis wichtig und richtig ist auch, dass die Höhe der Ausgleichsforderung nach Zustellung des Scheidungsantrages nicht mehr durch Vermögensverfügungen gemindert werden kann. Auch mit der Reform ist ein Kernproblem nicht gelöst: Sehr viele Eheleute wissen überhaupt nicht, was der Begriff Zugewinngemeinschaft bedeutet und welche Folgen sich hieraus ergeben. Hier besteht großer Aufklärungsbedarf.

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler weist darauf hin: "Auch nach der Reform des Zugewinnausgleichs gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will beim Zugewinnausgleich, sollte in "guten Zeiten", am besten zu Beginn der Ehe, in einem Vertrag feststellen, was welchem Partner gehört. So lässt sich dann im Falle der Scheidung relativ leicht bilanzieren, was während der Ehe erwirtschaftet wurde. Seit Jahren raten wir daher wegen des hohen Scheidungsrisikos dazu, einen Ehevertrag abzuschließen. Dies gilt auch nach der Reform."