BAföG steigt ab 2016 um sieben Prozent - Höhere Freibeträge für Eltern - mehr Bafög-Empfänger

Für Studierende mit eigener Wohnung soll der BAföG-Höchstsatz nach einem Beschluss des Bundestags zur 25. BAfög-Novelle vom 14.11.2014 um 7% auf bis zu 735 Euro monatlich steigen. Zudem gibt es unter anderem Erhöhungen beim Meister-BAfög, höhere Freibeträge für das Elterneinkommen und der mehr Ausbildungsbeihilfe, meldet der Informationsdienst des Bundestags.

Höhere Freibeträge für das Elterneinkommen geplant

Ab 2015 wird der Bund das BAföG allein finanzieren. Er entlastet damit die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Bisher tragen die Länder 35%, der Bund 65% der BAföG-Kosten. Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern investiert der Bund künftig jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kommt für weitere 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG auf. Insgesamt werden in dem Reformpaket 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt. 110.000 mehr Studierende und Schüler sollen so BAföG erhalten können, da auch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen geplant sind. Die BAföG-Erhöhungen, über die der Bundesrat abschließend im Dezember 2014 beraten will, sollen mit Beginn des Schuljahres 2016 und ab dem Wintersemester 2016/17 gelten. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf zur BAföG-Novellierung im Juli 2014 auf den Weg gebracht.

Mehr Geld für Wohngeldzuschlag und Betreuungszuschlag

Überproportional soll zusätzlich der Wohngeldzuschlag auf 250 Euro (jetzt: 224 Euro) steigen. Dies trage den gestiegenen Mietkosten Rechnung, erläutert der Bundestag. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steige damit der Förderhöchstsatz sogar um rund 9,7% auf bis zu 735 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge der Eltern sollen um 7% Prozent erhöht werden. Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs hat, bekomme künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung. Heute seien es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Bereits ab August 2015 sollen Abschlagszahlungen von 80% der voraussichtlichen Ausbildungsförderung gezahlt werden, wenn Erstanträge nicht schnell genug bearbeitet werden können. Bisher waren die Abschläge auf maximal 360 Euro monatlich gedeckelt.

Künftig werde BAföG auch für die Zeit zwischen Abschluss eines Bachelors und einem anschließenden Masterstudium gewährt, so der Bundestag weiter. Ab August 2015 werde die Förderung ab vorläufiger Zulassung zum Master-Studium möglich. Das verlängere die BAföG-Förderung um maximal zwei Monate und schließe so die bisherige Förderlücke. Erwerbstätige, die ein Masterstudium ins Auge fassen, könnten vorab prüfen lassen, ob und in welcher Höhe sie BAföG bekommen. Sie sollten ab August 2015 einen Anspruch auf Vorabentscheid haben, um so die Entscheidung für oder gegen ein Studium leichter treffen zu können.

Auch ausländische Studierende bekommen früher BaföG

Ausländische Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende aus Drittstaaten sollen bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG bekommen können. Bisher mussten sie vier Jahre in Deutschland leben, um einen erfolgreichen Antrag stellen zu können. Die Verkürzung soll Warteschleifen oder Ausbildungsabbrüche verhindern.

Mehr Meister-Bafög - höhere Freibeträge und Bedarfssätze

Auch beim Meister-BAföG sollen die Freibeträge und Bedarfssätze erhöht werden: Der Unterhaltsbeitrag steige von 697 auf 760 Euro. Die Einkommensfreibeträge sollen für die Teilnehmer von 255 auf 290 Euro, für Ehegatten von 535 auf 570 Euro und je Kind von 485 auf 520 Euro steigen. Wie das BAföG für Schüler und Studenten sollen auch die Sätze für die Berufsausbildungsbeihilfe angehoben werden. Diese können junge Menschen in Ausbildung und Berufsvorbereitung erhalten. Ebenso steige das Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen.

 

Quelle Beck aktuell

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