Betreuungsgeld - BVerfG - 21.07.2015
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Betreuungsgeld sind verfassungswidrig.
Beschluss:
Gericht: BVerfG
Datum: 21.07.2015
Aktenzeichen: 1 BvF 2/13
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 57/2015 vom 21.7.2015
Kommentierung:
Das BVerfG hat das Betreuungsgeld mit Urteil vom 21.72015 gekippt. Die Entscheidung erfolgte auch formalen Gründen. Das Bundesgesetz ist deshalb verfassungswidrig, weil dem Bund für ein solches Betreuungsgeld die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Zuständig für Betreuungsgeld sind die Länder. Nach Art. 72 Abs. 2 GG besteht ein Gesetzgebungsrecht des Bundes nur dann, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet dies erforderlich machen. Nach Auffassung des BVerfG ist das Betreuungsgeld insoweit nicht von Relevanz. Insbesondere haben sich die Lebensverhältnisse in den Ländern nicht so in erheblicher Weise auseinanderentwickelt, als dass das Bundesstaatliche Sozialgefüge betroffen wäre und daher eine bundeseinheitliche Regelung notwendig wäre. Auch ist das Betreuungsgeld nicht zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich.
Jetzt sind die Länder aufgerufen, über das Betreuungsgeld neu zu befinden.