BGH: Auf den Hund gekommen...
Der Hund ist nun mal ein Haustier, deswegen muss er in der Wohnung gehalten werden können.
Dieser Ansicht ist auch der BGH und billigte dem Hund und seinem Halter ein Wohnrecht zu, das nicht generell ausgeschlossen werden kann. Allerdings gilt dieses "Wohnrecht" wohl nicht für die Haltung eines gefährlichen Kampfhundes. Wie so oft, es müssen die individuellen Lebensverhältnisse geprüft werden. In jedem Fall kann aber künftig nicht mehr generell gelten: "Hunde müssen draußen bleiben!"