BGH: Gegen Eigenverantwortung nach Trennung / Scheidung

In einer ersten Stellungnahme meinte der Verbandsvorsitzende Michael Salchow: "Das Urteil wird möglicherweise weitreichende Folgen haben. Es steht sogar zu befürchten, dass eine Flut von Unterhaltsprozessen losgetreten wird. Schlimmstenfalls wird eine Menge von Unterhalts-Altfällen neu aufgerollt. In jedem Fall kann das Urteil ein Schritt gegen die Eigenverantwortung nach Trennung und Scheidung sein."
Es sei prinzipiell zu differenzieren, ob z.B. eine Doppelverdienerehe mit nur zeitweiliger Aussetzung der Berufstätigkeit wegen der Kinderbetreuung oder eine reine Haushalts-führungsehe vorliege.
Grundsätzlich stelle sich auch die Frage, ob der nun quasi jedem den Haushalt wahrnehmenden Ehepartner zustehende Unterhaltsanspruch denn unbegrenzt sei.
In jedem Falle befürwortet der Verband ISUV/VDU jedoch die Abkehr von einem einseitigen starren Festhalten an Anrechnungs- oder Differenzmethode und die Zuwendung zum konkreten Einzelfall.
Im Zusammenhang mit diesem Urteil verweist Salchow außerdem auf eine alte Verbandsforderung - "Erst zum Notar, dann zum Traualtar".
Mit einem Ehevertrag könne man sich gegen viele unliebsame überraschungen absichern.
Abschließend stellte Salchow fest:
"Eine endgültige Stellungnahme kann allerdings erst dann abgegeben werden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Ob das Urteil zu mehr individueller Gerechtigkeit führt, wird sich erst dann zeigen können, wenn die Familiengerichte die Argumente des BGH in konkreten Fällen umsetzen."