Binationale Ehen

Anhand des vorliegenden Falles wird deutlich,
* welche unterhaltsrechtlichen Probleme sich bei binationalen Scheidungen stellen,
* wie der Expartner auch nach der Ehe an Einkommenssteigerungen partizipiert,
* wie eine lebenslange Unterhaltskette durch Krankheit entstehen kann,
* wie problematisch die Unterhaltshöhe in binationalen Ehen ist.

Was am Ende wirklich bleibt, umschreibt der Betroffene so:
"Sie fragen mich, was nicht in Ordnung ist an dieser Sache? Ich denke, ich war sieben Jahre - bis zum Zeitpunkt der Trennung - mit meiner Ex-Frau verheiratet. Davon waren die ersten drei Jahre glücklich. Jetzt soll ich für den Rest meines Lebens Unterhaltszahlungen leisten, die in ihrer Höhe in keinem Verhältnis zum geführten Lebensstandard während der Ehe und zu einem Leben in Portugal stehen.
Ich würde es finanziell schaffen und akzeptieren, in Zukunft 1.000 Euro im Monat zahlen zu müssen, für eine Zeitdauer, die der Ehezeit entspricht. Also Zahlungen für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren etwa~ wie bis zum Zeitpunkt der Trennung in unserem Fall.
Weiterhin müssten dann aber - nach dieser Zeit - Leistungen von einer portugiesischen oder deutschen Behörde übernommen werden. Schließlich frage ich mich gerade, warum ich für sie in eine deutsche Pflegeversicherung einbezahlt habe"

Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen über
e-mail:[mailto:j.linsler@isuv.de|J. Linsler]
Tel. 0931/66 38 07.