Bundesregierung muss handeln

ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler kritisiert:
"Das Bundesministerium der Justiz hat nach langem Hinwarten erneut ein Forschungsvorhaben zur gemeinsamen elterlichen Sorge in Auftrag gegeben. In einem Brief vom 27.11. 2009 an mich heißt es dazu, aus dem Gutachten werden `zu gegebener Zeit die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen sein` und dies wird noch `weit bis ins nächste Jahr` dauern. - Das BMJ sollte Geld sparen, es wurde schon genügend gefragt. Schließlich gibt es eine Umfrage unter Mitarbeitern von 86 Jugendämtern, die besagt, dass die Mehrheit der nichtverheirateten Mütter sicherheitshalber die alleinige Sorge auch bei gutem Einvernehmen mit dem Vater behalten. Jetzt muss die Bundesregierung handeln, schließlich sind Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unverzüglich umzusetzen."

Ergänzend stellt ISUV-Pressesprecher, Rechtsanwalt Dr. Thomas Herr, fest:
"Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt auch seine Rechtsprechung ändert, wonach die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetze und dies bei nicht verheirateten Eltern nicht unterstellt werden kann."

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