„Burgfrieden“ an Weihnachten: Allen Kindern Umgang mit Vater, Mutter und den Großeltern

Dieser Spot rührte 33 Millionen Menschen, manche gar zu Tränen: Ein alter Mann sitzt einsam neben den Christbaum an Heilig Abend. Kinder und Enkel haben die Jahre zuvor aus Zeitmangel immer wieder abgesagt. Er greift zu einem Trick und versendet als Einladung seine Todesanzeige.- Siehe da jetzt kommen Kinder und Enkel. Wie es sich an Weihnachten gehört: Alles wird jetzt gut. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist darauf hin, dass für viele Kinder, manche Väter, Mütter und Großeltern an Weihnachten nichts gut ist – auch nicht gut wird. „Weihnachten erweckt in jedem von uns Erinnerungen an frohe Weihnachten. Väter, Mütter, Großeltern, die an Weihnachten keinen Umgang haben, leiden deswegen ganz besonders. Kinder sind der Zankapfel, sie leiden mehr im Stillen.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk hervor. Der Verband setzt sich im Interesse der Kinder und Großeltern für einen „Burgfrieden“ zwischen den streitenden Elternteilen ein. ISUV baut auf Bewusstseinswandel, ändern werde sich erst etwas, wenn ausgesperrte Elternteile, Großeltern und Kinder mit genauso vielen Klicks und Rührung rechnen können wie der alte Mann im Werbespot.

Die Vielfalt der Kreativität an zynischer Einfalt und Bosheit ist groß: Geschenke werden wieder zurückgeschickt – manchmal unkommentiert, manchmal liegt ein Brief mit der Handschrift des Kindes bei und der Botschaft, das Geschenk sei unerwünscht. Am Besuchstag wird das Kind krank, der Umgang muss unterbleiben. Das Kind wird vorgeschickt und muss den Umgang –mit welcher Begründung auch immer – absagen. Weihnachten findet in der Ferne statt, somit ist das Umgangsrecht klassisch ausgehebelt. Schließlich kann man noch vors Gericht ziehen und mit freundlicher Unterstützung des Jugendamtes oder/und eines Sachverständigen den Umgang verbieten lassen.

Für jede Bosheit gibt es ein Gegenmittel: Demonstrieren, Fotomotiv in den Medien werden und den Anderen damit an den Pranger stellen. Oder das Jugendamt die Geschenke überbringen lassen. Der Umgang kann auch per Gerichtsbeschluss erstritten und ein genauer Termin festgelegt werden. Umgangsverweigerung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. „Wer den Umgang jetzt noch per Gerichtsbeschluss erstreiten will wird voraussichtlich von den Feiertagen überholt werden. Die Gerichte sind insbesondere in der Vorweihnachtszeit noch mehr belastet als sonst. Wer sich Umgang vor Gericht erstreiten muss, sollte spätestens im November einen Antrag stellen.“, stellt Gurk als Anwalt fest. „Persönlich rate ich dazu von allem Gezerre und Gezeter abzulassen, vergessen und verzeihen, das ist der tiefere Gedanke des Festes, dann stellt sich am ehesten der von allen ersehnte weihnachtliche Friede ein.“, meint der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk.

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