Damit die Trennung der Eltern nicht zum Trauma für die Kinder wird...
Der ISUV fordert die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, die dem Kinderschutz nach Trennung und Scheidung dienen:
- Gemeinsame Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung für alle Kinder, auch für nichteheliche Kinder, damit der Vater nicht einfach nach der Trennung ""ausgesperrt"" werden kann.
- Niemand darf rechtlos sein gegenüber dem eigenen Kind. Wer regelmäßig Unterhalt zahlt, legitimiert damit seinen Anspruch auf Umgang in erhöhtem Maße.
- Kinder brauchen bei Trennung und Scheidung der Eltern ein umfassendes Mitspracherecht, ihr Wille muss explizit eruiert und immer mitberücksichtigt werden.
- Regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen soll das familiale Netz erhalten und Kinder stabilisieren. Die Einführung und Praktizierung des Wechselmodells soll gefördert und zum Regelfall werden.
- Umgangsverweigerung muss unterbunden, in extremen Fällen bestraft werden.
- Gleich nach der Trennung muss eine Pflichtberatung in Form einer Mediation zusammen mit den Kindern erfolgen.
- Bei Umgangsregelungen soll der Wille der Kinder eruiert werden.
""Es muss einfach gesichert und selbstverständlich sein, dass Kinder jederzeit und ohne Druck mit Vater und Mutter sprechen können. Wer das unterbindet, muss sich einer Pflichtberatung unterziehen, in Extremfällen kann auch die elterliche Sorge entzogen werden."", fordert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.
Kontakt
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ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
Maximilianplatz 17
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