DER SPIEGEL – Titel 49/2004 „Die Hölle danach“ Verband sieht sich bestätig

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow hebt hervor:
„Wir haben in unseren Presseerklärungen immer wieder auf die Ungerechtigkeiten im Steuerrecht – Kindesunterhalt kann steuerlich nicht geltend gemacht werden - hingewiesen. Wir fordern seit Jahren mehr Eigeninitiative des Expartners bzw. der Expartnerin nach Trennung und Scheidung, wir fordern eine Unterhaltsbegrenzung je nach den Umständen des Einzelfalles. Auch die Ungerechtigkeiten gegenüber Zweitfamilien wurden von uns immer wieder thematisiert. Der „Spiegelartikel“ fasst alles dieses zusammen und gibt einen sehr guten überblick der Aspekte der nachehelichen Unterhaltsproblematik.“
Wichtig und richtig ist auch die Darstellung der Problematik „Kampf ums Kind“. „Ja, trotz Sorgerechtsreform gibt es weiterhin das Problem, dass insbesondere Väter nichtehelicher Kinder bei Trennung ausgegrenzt werden. Im Interesse der betroffenen Kinder besteht hier weiterhin Handlungsbedarf. Für die Kinder und für das Kindeswohl spielt es keine Rolle, ob Eltern verheiratet sind oder nicht“, stellt Salchow fest.
Allerdings gibt Salchow auch zu bedenken:
„Aus Gründen der Objektivität ist auch zu beachten, dass es auch die Konstellation "geplünderte Frau" unter unseren Mitgliedern gibt. Gar nicht so selten bringen es Geschäftsleute fertig, ihre Bilanz auf Null zu frisieren, so dass die Exfrau in die Röhre schaut, ja, die gehörnte Frau muss sogar noch ihre Rentenanwartschaften mit dem "armen" Mann teilen, der während der Ehezeit keine Altersvorsorge betrieben hat.
Die Regel ist allerdings der "geplünderte Mann", - sofern es bei ihm etwas zu plündern gibt. In jedem Fall aber plündert zuerst einmal der Staat die Geschiedenen, indem er sie - trotz Kindesunterhalt und erhöhter Kosten - wie Ledige besteuert und somit ganz erheblich dazu beiträgt, dass Scheidung Familien mit Kindern arm macht, Sozialfälle schafft.“
Skeptisch ist der Verband bezüglich der Reform des Unterhaltsrechts:
„Wenn es um Lebenschancen von Kindern und Erwachsenen, wenn es um derart einschneidende existentielle Probleme geht, sollte ein Gesetzentwurf nicht über die Betroffenen hinweg von oben herab nur in den ‚cleanen’ Stuben des Justizministeriums gezimmert werden.
Die Betroffenen werden dann oft zu spät gehört, nämlich erst im Rechtsausschuss.“