Der Weg ist frei für Elterngeld Plus - Partnermonate auch für Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht
Der Familienausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für die Einführung des Elterngeld Plus und eine weitere Flexibilisierung der Elternzeit. Der Ausschuss billigte mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2583) in einer leicht geänderten Fassung.
Regelungen:
Bezugsdauer verlängert sich auf 28 Monate
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit eines Elternteils zukünftig doppelt so lange bezogen werden kann wie bisher. Bislang ist eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung mindert jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes, ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert hätte. Zudem soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. So soll sich die Bezugsdauer des Elterngeld Plus um vier Monate für jeden Elternteil verlängern, wenn beide pro Woche 25 bis 30 Stunden in Teilzeit arbeiten. Insgesamt soll die maximale Bezugsdauer des Elterngeld Plus bei 28 Monaten liegen. Das bisherige Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden.
Recht auf mehr Zeit für Kinder
Auch die Elternzeit soll durch das Gesetz flexibler gestaltet werden. So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zudem soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten möglich sein. Diese 24 Monate sollen dann in drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufgeteilt werden können.
Partnermonate auch für Geschiedene mit gemeinsamen Sorgerecht möglich
Durch einen vom Ausschuss angenommen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden die Partnermonate auch Alleinerziehenden mit gemeinsamen Sorgerecht zugebilligt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war dies noch an das alleinige Sorgerecht eines Elternteils gekoppelt.
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