Die EU hat sich mit den Knöllchen befasst - Das haben sich die Eurokraten ausgedacht

Wer auf Reisen rote Ampeln überfährt, muss auch künftig mit Strafzetteln aus dem EU-Ausland rechnen. Denn bei Anfragen der dortigen Polizei zu Verkehrsvergehen müssen die Behörden die Halterdaten weitergeben. Die EU-Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen am 08.10.2014 in Luxemburg das relevante EU-Gesetz auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt, wie der Rat mitteilte. Das war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nötig geworden.

Keine Vollstreckung in Deutschland

Wer in Deutschland einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, hat dennoch nicht viel zu fürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Die Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.

Quelle: Beck online