Die EU hat sich mit den Knöllchen befasst - Das haben sich die Eurokraten ausgedacht
Wer auf Reisen rote Ampeln überfährt, muss auch künftig mit Strafzetteln aus dem EU-Ausland rechnen. Denn bei Anfragen der dortigen Polizei zu Verkehrsvergehen müssen die Behörden die Halterdaten weitergeben. Die EU-Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen am 08.10.2014 in Luxemburg das relevante EU-Gesetz auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt, wie der Rat mitteilte. Das war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nötig geworden.
Seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht. Dazu gehört etwa das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Grundlage für die Zusammenarbeit war bisher die polizeiliche Zusammenarbeit. Diese Begründung verwarf der EuGH im Mai 2014. Deshalb wird die Regelung nun Teil der Verkehrspolitik. Damit gilt sie auch für Großbritannien, Irland und Dänemark, die bisher eine Ausnahmeregelung nutzen konnten.
Keine Vollstreckung in Deutschland
Wer in Deutschland einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, hat dennoch nicht viel zu fürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Die Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.
Quelle: Beck online