Die Steuern "steuern" - auch nach Trennung und Scheidung
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Steuermerkblatt herausgegeben, in dem Betroffene darüber aufgeklärt werden, welche Leistungen sie steuerlich geltend machen können.
Im Merkblatt wird erklärt, wie Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten steuerlich geltend gemacht werden können. Auch Kinder werden steuerlich berücksichtigt. Im Merkblatt werden Fragen beantwortet, die sich den Geschiedenen stellen: Wer erhält das Kindergeld? Wer erhält den Kinderfreibetrag? Was sind die Anlagen K und U, wer muss sie ausfüllen? Was ist der Betreuungsfreibetrag, wer hat Anspruch darauf? Im Merkblatt werden weitere Freibeträge dargestellt: Haushaltsfreibetrag, Körperbehindertenfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag. Auch Betreuungskosten können - unter gewissen Voraussetzungen - seit 1. 1. 2002 von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen sie detailliert nachgewiesen werden. Verwiesen wird auch auf die Änderung der Steuerklassen auf Grund von Scheidung. Auch am teuren Abschied können Betroffene den Staat "partizipieren" lassen, wenn sie nämlich die Scheidungskosten steuerlich als "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen.
Anhand des Merkblatts können sich Getrenntlebende und Geschiedene über die schwierigen Strukturen des Steuerrechts informieren.
Das Merkblatt 51/01-2003 ist erhältlich bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von EURO 1,50.
Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
Das Merkblatt kann auch "online" bestellt werden.