Die Zweitehefrau zieht immer den kürzeren
Bevor wir 1985 heirateten, hatten wir uns sehr ausgiebig von einem Anwalt über die möglichen Folgen für uns bzw. für mich als Zweitfrau beraten lassen. Nach der damaligen Gesetzgebung war die Zweitfamilie der ersten noch gleichgestellt. So wurde ich zur Zweitfrau, nicht ahnend, was das in der Zukunft noch für Folgen haben sollte. Eines war uns allerdings klar: ich durfte niemals meine Arbeitskraft verlieren! Das Einkommen meines Mannes hätte - nach Abzug des Unterhalts an die Erstfamilie - für unser beider Lebensunterhalt nicht ausgereicht!
Womit damals niemand rechnen konnte: Aufgrund widriger Umstände bin ich heute unverschuldet erwerbsunfähig, mein für unser Leben so wichtiges Einkommen entfällt. Keine der Sozialkassen ist für mich zuständig. Aber die Unterhaltszahlung geht weiter, trotz bestehendem Existenzminimum!! Denn der Lebensstandard der Erstfamilie ist gesetzlich geschützt.....
Dieser "Fall" zeigt sehr drastisch, in welch ausweglose Situation eine Ehefrau aufgrund ihrer Stellung als Zweitfrau geraten kann. Ihr Anwalt spricht davon, sie falle juristisch "durch einen Rost". - Dennoch ist das Schicksal von A.S. kein Einzelfall, vielmehr können viele Zweitehefrauen recht schnell in ähnliche Situationen geraten.
Interesse am Fall? Sie können Kontakt mit A. S. aufnehmen über:
ISUV-Arbeitsgemeinschaft Zweitehefrauen
Katharina Steiner
Tel./Fax: 0731/25923
Oder
ISUV-Öffentlichkeitsarbeit
Josef Linsler
Tel. : 0931/66 38 07
Fax: 0931/66 35 46
Email: JLinsler@t-online.de