Düsseldorfer Tabelle im Abseits - überprüfung der Leistungsfähigkeit

Isuv-Pressesprecher, Rechtanwalt Dr. Thomas Herr, kritisiert und fordert:

"Das erste Opfer vollmundiger Wahlkampfversprechen steht fest: der unterhaltspflichtige Elternteil minderjähriger Kinder. Der zum Zweck der Gegenfinanzierung dieser Maßnahme erfolgte Griff in die Tasche von teils unterdurchschnittlich Verdienenden ist weder fair noch gerecht noch überhaupt verständlich. Geregelt ist er im "Wachstumsbeschleunigungsgesetz", und hier erhebt sich nicht nur die Frage, wie man mit seinem Einkommen die Wirtschaft ankurbeln soll, wenn man nun noch weniger zur Verfügung hat als bisher. Wer denkt an die Lebenshaltungskosten der Unterhaltszahler/innen, deren Selbstbehalt seit Jahren gleich geblieben ist und der bei gleicher Anhebung statt 900,00 € 1.017,00 € betragen müsste? Der ISUV verlangt eine Anhebung des Selbstbehaltes auf mindestens 1.000,00 €."

Einen weiteren zentralen Kritikpunkt des ISUV formuliert Rechtsanwalt Jürgen Strampp:

"Jetzt wird deutlich, dass eine politisch motivierte Erhöhung des Kinderfreibetrages dazu führt, dass die Unterhaltsbedarfsätze losgelöst von der realen Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils, insbesondere wenn der Unterhalt dynamisch tituliert worden ist, automatisch zu einer massiven, nicht gerechtfertigten Erhöhung der Unterhaltsverpflichtung führen kann. Wünschenswert sind Kindesunterhaltsbeträge abgekoppelt vom Kinderfreibetrag ohne dynamische Anpassung - eine Anpassung grundsätzlich nur noch, wenn einerseits die Leistungsfähigkeit und andererseits die Bedürftigkeit überprüft und nicht einfach unterstellt wird."

"Wir raten unseren Mitgliedern in jedem Fall mittels Rechtsgutschein oder schriftlicher Rechtsauskunft die eigene Leistungsfähigkeit überprüfen zu lassen und erst dann zu zahlen. Wichtig ist auch die Forderungen der Jugendämter zu überprüfen. Wenn es nur irgendwie geht, sollten sich die Ehe-maligen einigen, nicht vor den Kadi ziehen, das spart Kosten und schont die Nerven. Bitte auch bedenken, die meisten Unterhaltszahler/innen fühlen sich nicht nur, sondern sind schon ausgepresste Zitronen. Eine ausgepresste Zitrone hat nun mal nicht mehr Saft, auch wenn man sie noch so sehr presst.", hebt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hervor.

Die Düsseldorfer Tabelle wird von Betroffenen als ungerecht und realitätsfern empfunden. Ein Mitglied aus Nordrhein Westfalen stellt Fragen, die sich viele Betroffene stellen:

"Ja - auch ich bin empört über die absolut lebensferne Anpassung der Düsseldorfer Tabelle. Voraussichtlich gebe ich meine Steuererleichterung durch das von seinen eigenen Machern viel gepriesene "Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz" 1:1 an meine Kinder weiter. Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern das gerecht sein soll. Schließlich habe ich auch weitere Aufwendungen, da ich mich auch noch um die Kinder kümmere. Geht der Gesetzgeber davon aus, dass die (in der Regel) Väter nur zahlen und ansonsten sich nicht mehr mit den Kindern beschäftigen, wenn eine Scheidung erfolgte? Warum wird in keinster Weise berücksichtigt, dass ich sechs Wochen Ferien mit den Kindern verbringe und ich zahle trotzdem voll den Unterhalt durch. Und meint der Gesetzgeber etwa, die Kinder essen bei mir nichts, wenn sie jedes zweite Wochenende bei mir sind? - Wenigstens steuerrechtlich sollte das berücksichtigt werden, wenn man schon nicht an die Tabelle ran will. Warum hat meine Exfrau Steuerklasse II und das volle Kindergeld und einen hohen Unterhalt? Ich habe das mal zusammengerechnet~ macht an Zuwendungen und Vorteilen alleine etwa 1400 Euro monatlich für zwei Kinder - neben dem eigenen Einkommen, während ich so gestellt werde, als wäre ich ein Junggeselle ohne jegliche Verpflichtungen - Steuerklasse I - der sein Geld einfach nur so zum Fenster herauswerfen kann?"

Was weitere Betroffene von der Düsseldorfer Tabelle, von der Erhöhung der Tabellenbeträge halten, wird gerade auch im ISUV-Forum diskutiert:

[http://forum.isuv.org/board.php?boardid= 33]

ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78
Fax. 0911/53 30 74

ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Ulrichstraße 10
97074 Würzburg
Tel. 0931/66 38 07
MOBIL 0170/45 89 571
j.linsler@isuv.de

ISUV-Pressesprecher RA Dr. Thomas Herr
Frankfurter Straße 4
34117 Kassel
Tel. 0561/700 26 29
Fax 0561/700 26 26
dr.t.herr@isuv.de

ISUV-Kontaktanwalt Jürgen Strampp
Haunstetter Straße 62
86343 Königsbrunn (Augsburg)
Tel. 08231/60 58 00

 ~