Ehevertrag – trotz aller Liebe
Für die einen steht laut Maya Kalender der Weltuntergang noch in diesem Jahr bevor, für die anderen beginnt das Glück am 12.12.2012. Das magische Datum – 8.8.88 oder 11.11.11 oder jetzt 12.12.12 – ist für manche Menschen wichtiger als der Brautstrauß oder das Brautkleid, wenn sie sich trauen. Laut Astrologie soll der 12.12.12 gar der Start für die Geburt eines neuen Lebens sein. „Bei aller Liebe, trotz aller Liebe und Romantik, nie war er so wichtig wie heute, der Ehevertrag. Trotz magischem Datum mehr als jede dritte Ehe, in den Großstädten schon jede zweite Ehe endet beim Scheidungsrichter. Bei aller Romantik - für dieses vorzeitige Ende sollte von Anfang an mittels Ehevertrag Vorsorge getroffen werden. So lassen sich im Fall der Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen.“, rät der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Josef Linsler. Das Motto des Verbandes lautet daher „Erst zum Notar, dann zum Traualtar“. Im Ehevertrag lassen sich alle Aspekte regeln, die bei einer Scheidung gesetzlich geregelt werden müssen.
Bei den Royales ist der Ehevertrag schon seit Jahrhunderten die Regel. Als Kate und William romantisch zum Traualtar schritten, war vor der Hochzeit ein knallharter Ehevertrag ausgehandelt worden, der das mögliche vorzeitige Ende mit einbezieht: Die elterliche Sorge für die noch nicht geborenen Kinder soll William erhalten, die Höhe des Unterhalts ist gedeckelt, Zugewinnausgleich ebenso. Charlene Wittstock musste einen harten Ehevertrag unterschreiben, bevor sie Fürstin von Monaco werden konnte. Auch die Promis schließen einen Ehevertrag, damit die Scheidung nicht zu teuer wird. Boris Becker schloss einen Ehevertrag, bevor er zum zweiten Mal ja sagte. Er begründete dies mit den Worten, er sei ja keine 18 Jahre mehr. Ähnlich sahen das Robbie Williams, Britney Spears, Madonna, Michael Douglas, …
Nach Auffassung von ISUV gibt es Paarkonstellationen, die in jedem Fall einen Ehevertrag abschließen sollten. Paare, die Kinder wollen sollten klären, wer die Kinder erzieht, wie lange er aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. Ein Ehevertrag ist auch für alle Pflicht, die sich zum zweiten Mal trauen. Wollen Partner mit großem Vermögen sicher sein, dass sie und nicht „ihr Vermögen geheiratet“ werden, so sollten sie sich zumindest mittels Ehevertrag absichern. Auch lässt sich in einem Ehevertrag der Versorgungsausgleich ausschließen, somit kann möglicher Altersarmut vorgebeugt werden.
Im Übrigen muss der Ehevertrag nicht noch vor dem magischen Datum 12.12.12 geschlossen werden, sondern kann auch noch während der intakten Ehe ausgehandelt und unterzeichnet werden.
Informationen dazu, was und wie im Ehevertrag alles geregelt werden kann und muss, liefert das ISUV-Merkblatt „Muster für den Ehevertrag“ kostengünstig für 3,50 EURO. Das Merkblatt kann über die Geschäftsstelle und hier online bestellt werden.