Ein richtiger Schritt - wo bleibt die angemahnte Transparenz?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M., nach dem beabsichtigt ist, den Selbstbehalt für die Unterhaltszahler im OLG-Bezirk Frankfurt ab 01. 01. 2011 auf 950 EURO für Erwerbstätige und auf 800 EURO für Nichterwerbstätige zu erhöhen. "Das ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, schließlich wurden am 1. 1. 2010 die Kindesunterhaltssätze um 13 Prozent erhöht. Wie aber kam das Oberlandesgericht auf 950 EURO? Hätten es nicht auch 13 Prozent mehr sein müssen, denn die Kosten beispielsweise für Miete und Energie der Unterhaltszahler/innen steigen genauso wie die der Kinder? Sind nicht gleichzeitig die Löhne gesunken? Wo bleibt hier die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zu den Hartz IV Regelsätzen für Kinder angemahnte Transparenz?", kritisiert ISUV-Vorsitzender Josef Linsler. Der Verband fordert, dass die Selbstbehalte in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG-Familiensenate endlich transparent an die jeweiligen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Bezirken angepasst werden.

ISUV verweist auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen, schließlich soll mit dem Selbstbehalt das Existenzminimum abgedeckt werden können. "So hat ein Erwerbstätiger in München mit einem Selbstbehalt von 900 keine realistische Chance in München eine angemessene Wohnung zu finden. Für die im Selbstbehalt enthal-tenen Kosten für Unterkunft und Heizung von 360 ist in München überhaupt kein Wohnraum zu bekommen. Der pauschale Selbstbehalt für ganz Deutschland ist deshalb individuell den Lebenshaltungskosten in den jeweiligen OLG-Bezirken anzupassen.", fordert ISUV-Pressesprecherin Carolin Kistler.

Kistler zieht Parallelen zum Unterhaltsbedarf von im Ausland lebenden Kindern: "Wenn Kinder im Ausland leben, werden nicht die auf die Lebensverhältnisse in Deutschland abgestimmten Beträge der Düsseldorfer Tabelle als Unterhaltsbedarf ungesehen übernommen. Es sind vielmehr die Geldbeträge maßgeblich, die der Unterhaltsberechtigte an seinem Aufenthaltsort für die Bestreitung seines Unterhaltsbedarfs aufwenden muss."

Was den Selbstbehalt anbelangt, gilt laut Linsler für den ISUV folgende Maxime: "Die Schieflage zwischen dem ständig wachsenden Kindesunterhalt und dem stagnierenden Selbstbehalt muss vollständig abgebaut werde. Den Unterhaltszahlern/innen muss so viel bleiben, dass sie ihren Lebensbedarf angemessen decken sowie den Kontakt zu den Kindern im Sinne des Kindeswohls und gemeinsamer Elternverantwortung aufrechterhalten können."

Kontakt:
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstr. 10
97074 Würzburg
Tel.: 0931/66 38 07
Mobil 0170/45 89 571
j.linsler@isuv.de

ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
Maximilianplatz 17
80333 München
Tel.089/599973 73
c.kistler@isuv.de

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