Einer arbeitet und zahlt, der andere prozessiert und drückt sich vor der Arbei
„Eigentlich ist ein Scheidungsverfahren Routine - nicht aber bei uns! Die Ehe wurde von meiner Exfrau als nicht gescheitert hingestellt, da ich die erste Zeit mit meiner Noch-Familie im Haus getrennt lebte. Das Verfahren ging in die Berufung, da der Richter auch die Trennungszeit als nicht ausreichend lang ansah. Die Berufung vor dem OLG kostete mich dann mehrere tausend Mark. …
Nach drei Jahren Prozessierens legte der Anwalt meiner Exfrau gar nicht erst eine neue Unterhaltsforderung vor, sondern reichte gleich Klage ein. Er war zu keinem Gespräch hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung bereit. Seine Mandantin bekam schließlich Prozesskostenhilfe und er sein Honorar. …
Ich wunderte mich nicht schlecht, als Anfang 2000 ein Brief meiner Exfrau kam, Datum 1. 1. 2000, eine neue Forderung: Die beiden Jungs seien aus dem Haus und brauchen von mir keinen Unterhalt mehr, dafür sei sie jetzt wieder dran. Für mich war die Sachlage eindeutig: Sie hätte seit über vier Jahren zumindest halbtags arbeiten müssen. Also sprach alles für eine Absenkung oder Wegfall des Unterhalts.
Gutachter wurden eingeschaltet. Der Rentengutachter und die beiden Gerichtsgutachter (medizinisch und psychologisch) bescheinigten volle Erwerbsfähigkeit. Im Klartext bedeutete dies: Wenn sie nicht arbeitet, wird eine Halbtagstätigkeit unterstellt.
Um doch noch Unterhalt von mir zu erhalten, wurden jetzt die allgemeine Wirtschaftslage und das Alter meiner Exfrau ins Feld geführt. Auf Anraten ihres Anwalts schrieb sie viele Bewerbungen. Tatsächlich wurde sie auch gleich bei einigen Stellen angenommen, jedoch die Probezeit wurde immer vorzeitig beendet.
Die Gründe liegen wohl auf der Hand: Wer bringt schon Höchstleistung, wenn er gar nicht motiviert ist? Gibt es nicht ständig Diskussionen über die Zumutbarkeit von Tätigkeiten bei Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe? Beim Familiengericht hängt die Zumutbarkeit einer Tätigkeit auch von der beruflichen Stellung des Exehemannes ab! So akzeptierte der Richter schließlich, dass sie vielleicht noch einen Mini-Job finden und ein geringes Einkommen erzielen könne. Dass sie sich jahrelang um keine Arbeit bemüht hatte, spielte vor Gericht keine Rolle. …
Das Prozessieren hat ungeheure Geldsummen verschlungen, unendlich Nerven gekostet. Es hat sich gezeigt: Es ist leichter, vor Gericht für sich kämpfen zu lassen, als im Berufsleben selbst zu kämpfen. Dabei ging es weniger ums Geld, als um Rache und Neid. Gelernt habe ich in den Jahren, die Ehe endet, die Scheidungsfolgen nicht, das deutsche Scheidungsrecht macht es möglich.“