Elternunterhalt - OLG Hamm - 09.07.2015
Auch bei Ansprüchen auf Elternunterhalt stellen Tilgungsaufwendungen für die selbstgenutzte und ggf. weitere Immobilien Altersvorsorge dar und sind auf die Obergrenze für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens anzurechnen.
Beschluss:
Gericht: OLG Hamm
Datum: 09.07.2015
Aktenzeichen: 14 UF 70/15
Leitparagraph: BGB §1603, §1610
Quelle: FamRZ 2015, Seite 1974
Kommentierung:
Beim Elternunterhalt ist es dem Unterhaltspflichtigen gestattet, von seinem Nettoeinkommen bis zu 5 % seines Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge abzuziehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Altersvorsorge auch tatsächlich geleistet wird, kein fiktiver Ansatz. Grundsätzlich wird als Altersvorsorge akzeptiert jedwede Geldanlage, die regelmäßig erfolgt und nicht rein spekulativen Charakter hat. Hierzu zählen neben Tilgungsaufwendungen für eine Immobilie selbstverständlich jeder private Rentenversicherungsvertrag aber auch andere Geldanlagen wie Sparbrief, Fondssparen etc., solange sie nicht höchstspekulativ sind. Ein Selbständiger kann neben dem Prozentsatz der primären Altersvorsorge (ca. 19 % des Bruttoeinkommens) ebenso weitere 5 % bedienen, in der Summe somit ca. 24 % seines Bruttoeikommens als Altersvorsorge absetzen. Auch der gut verdienende Nichtselbständige kann über die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze hinaus – bis zu der er gesetzliche Rentenversicherung bezahlt – weitere 24 % Altersvorsorge betreiben, bis zur Beitragsbemessungsgrenze weitere 5 %. Ein Selbständiger darf private Altersvorsorge in oben beschriebener Form in Höhe von ca. 24 % seines gesamten Bruttoeinkommens bestreiten.
Bei anderen Unterhaltsansprüchen, z. B. gegenüber Kindern/Ehegatten darf zusätzliche private Altersvorsorge in Höhe von 4 % neben der gesetzlichen Rentenversicherung betrieben werden bzw. in Höhe von ca. 23 % bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, die 23 % gelten auch insgesamt dann bei Selbständigen ohne gesetzliche Rentenversicherung.