Endlich Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder?

Der in Verfassungsklagen im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Umgang erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe stellt fest:
"Auch Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden, haben ein Grundrecht und Menschenrecht auf Fürsorge durch beide Eltern. Da kein Kind schlechter behandelt werden darf, nur weil seine Eltern nicht verheiratet sind, ist nunmehr eine vollständige Gleichstellung auch bei der elterlichen Sorge geboten. Die gemeinsame elterliche Sorge entspricht dem Wohl aller Kinder am besten."

ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler weist darauf hin:
"Bewährungszeiten für Väter lehnen wir ab. Das Zusammenleben der Eltern kann auch keine Vorbedingung für die gemeinsame elterliche Sorge sein. Es geht uns um gemeinsame Elternverantwortung auch nach einer Trennung. Der rechtlose Status des nichtehelichen Vaters gegenüber dem eigenen Kind muss vollständig abgebaut werden."

Der Verband warnt auch vor "ideologischen Grabenkämpfen", die mit diesem Gesetz verbunden werden können. Es gehe nicht um die Gleichstellung von ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaft, sondern um die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern. "Der Ehering darf für die Rechtsstellung eines Kindes keine Rolle spielen.", stellt Linsler fest.

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Mobil 0170/45 89 571 
j.linsler@isuv.de

Fachanwalt für Familienrecht Georg Rixe
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33647 Bielefeld
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Fachanwältin für Familienrecht
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