Erneute einseitige Belastung von Unterhaltszahlern
Hierzu stellte der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow fest"Den Unterhaltszahlern wird, wie schon in den Jahren zuvor, einseitig in die Taschen gegriffen. Nicht nur von unserem Verband, sondern auch von Familienrichtern und Anwälten wird kritisiert, dass die Unterhaltsbeträge für durchschnittliche Verdiener zu hoch sind. Wer für zwei oder mehr Kinder Unterhalt zahlen muss, hat immer öfter nicht mehr als den Selbstbehalt zur Verfügung. Ja, viele Unterhaltszahler - gerade in den neuen Bundesländern - können nicht Unterhalt in voller Höhe leisten."
Heftig kritisierte Salchow, dass der Selbstbehalt nicht auch entsprechend angehoben wurde: "Das ist der Versuch einer ‚Familienpolitik zum Nulltarif': die Unterhaltszahler wie Ledige nach Lohnsteuerklasse I besteuern, dann einseitig die Unterhaltssätze überproportional anheben, den Selbstbehalt jedoch auf niedrigem Niveau belassen, so dass vielen nicht mehr als der Sozialhilfesatz bleibt, und wenn dann schließlich einige nicht mehr zahlen können, werden sie als "Unterhaltsflüchtlinge" und "Rabenväter" diffamiert. Das ist nicht nur ungerecht, das ist unseriös."
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht fordert deswegen: Der Selbstbehalt muss auf 930 EURO angehoben werden. Mit einer Dynamisierung der Unterhaltssätze muss jeweils die Dynamisierung des Selbstbehalts korreliert werden, denn sowohl Unterhalt als auch Selbstbehalt hängen von der Preis- und Lohnentwicklung ab.
Des Weiteren regte der ISUV-Vorsitzende an: "Bei der Zuteilung von Kindesunterhalt sollten auch die Familieneinkommen des Unterhaltszahlers und des Unterhaltsberechtigten berücksichtigt werden. Es ist wohl nicht gerecht, wenn der eine vom Selbstbehalt lebt und dem anderen das Vierfache oder mehr zur Verfügung steht."