Fachtagung am 7.10.2014 in Hamburg: Ein Zuhause bei beiden Eltern - Gemeinsame Elternverantwortung nach Trennung / Scheidung
Die Doppelresidenz/das Wechselmodell für Trennungskinder mit gleichwertiger Bindung zu beiden Eltern ist ein internationales Erfolgsmodell. Eine Reihe von Ländern hat es bereits gesetzlich geregelt und verzeichnet hohe Umsetzungsraten. Selbstverständlich praktizieren auch in Deutschland viele Trennungseltern die paritätische Erziehung ihrer Kinder, soweit die beruflichen und organisatorischen Rahmenbedingungen gegeben sind und beide Partner psychisch unvorbelastet die einvernehmlichen Regelungen im besten Interesse ihrer Kinder treffen können.
Sobald jedoch ein Elternteil diese am Kindeswohl orientierte Lösung boykottiert, findet Doppelresidenz in Deutschland von den Institutionen keine Unterstützung. So geht der Deutsche Familiengerichtstag mit seiner Stellungnahme vom Juli 2014 (FamRZ Heft 14, 15.07.2014) deutlich auf Distanz zu einer rechtlichen Regelung der Doppelresidenz und beschränkt sich wie die politischen Parteien auf die Feststellung des Status quo, wonach die vorhandenen Gesetze eben die Doppelresidenz schlicht nicht vorsehen. Man sieht unbeachtet der international vorliegenden empirischen Forschung gezielt für deutsche Kinder erst noch Forschungsbedarf und der soll ja nach Erklärungen der Regierungsparteien in den kommenden Jahren aufgegriffen werden.
Um die Meinungsbildung in den Fachkreisen zu fördern, unterstützt der ISUV eine Fachtagung zur Doppelresidenz am 7. Oktober in Hamburg. Durchgeführt wird sie von der Elterninitiative „Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter“ (GEMV), die sich seit drei Jahren mit Öffentlichkeitsarbeit für den Bindungserhalt von Kindern zu beiden Eltern nach Trennung engagiert. Hauptredner werden sein der belgische Kinderpsychologe Jan Piet de Man sowie Richter a. D. Jürgen Rudolph. Beide Experten haben ihre Arbeit seit vielen Jahren ganz am Kindeswohl in Trennungsfamilien ausgerichtet. Jürgen Rudolph ist bekannt als Initiator des „Cochemer Modells“ und Jan Piet de Man hat durch seine Studien an der Einführung der Doppelresidenz im belgischen Familienrecht mitgewirkt.