Familiengerichtstag in Brühl: „Wohin steuert unser Familienrecht?“

Darauf gab Professor Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags keine fertigen Antworten, sondern stellte Fragen.

Immer müssen sich die Anwender und Experten des Familienrechts fragen und das Familienrecht hinterfragen: Dient das Familienrecht den Kindern, dient es dem Kindeswohl? Dient und schützt es die Schwächsten? Dient das Familienrecht mehr den Eltern als den Kindern?

„Meine Vision vom Familienrecht: verlässliche Verantwortung für Kinder übernehmen, darauf kommt es an.“ (Brudermüller)

Wie weit darf das Familienrecht ins Privatleben eingreifen? Was ist privat und wo liegen die Grenzen des Familienrechts?

Bezüglich Unterhaltsrecht hob Brudermüller drei Kriterien hervor: Sicherheit, Verlässlichkeit, Bedarfsgerechtigkeit.

„Familienrecht muss sich daran messen lassen, ob es eine befriedende und ausgleichende Funktion hat.“ (Brudermüller)

Familienrecht ist sehr eng mit Familienpolitik verknüpft. Man kann im Familienrecht den Grundsatz der Eigeninitiative – sprich jeder ist für seinen Unterhalt verantwortlich - einführen und zum Maßstab des Handelns machen. Diese Vorgabe läuft ins Leere, wenn die Familienpolitik nicht zuerst oder gleichzeitig die Rahmenbedingungen – sprich Betreuungseinrichtungen, Ganztagsschulen, flexible Arbeitszeiten – schafft.