Fasching & Abschneiden von Krawatten
Besonders problematisch das Abschneiden von Krawatten:
Zwar geht gerade in Karnevalshochburgen die Rechtsprechung bei den Männern, die an Weiberfastnacht eine Krawatte tragen, von einer stillschweigenden Einwilligung aus. Jedoch in weniger karnevalistischgeprägten Regionen sieht dies ganz anders aus und hat bereits in der Vergangenheit zu Verurteilungen auf Zahlung von Schadenersatz geführt. Problematisch sind hierbei immer Zugfahrten und Geschäftsreisen aus weniger närrisch geprägten Regionen in Karnevalshochburgen.