Finanztest 3/2013: Der transparente Weg zum ichtigen' Anwalt
Nürnberg (ISUV) In der neuesten Ausgabe von „Finanztest“ (3/2013), einer Zeitschrift der Stiftung Warentest, wird auf vier Seiten über „Der beste Weg zum Anwalt“ informiert. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass der Artikel oberflächlich, unkritisch und wenig hilfreich für Verbraucher ist. Darin wird der Leser auf Anwaltsportale im Internet verwiesen, in denen zigtausende von Anwälten gelistet sind. Des Weiteren fokussiert sich der Autor zu sehr auf den Titel „Fachanwalt“. Dass Rechtschutzversicherungen nicht gerade prozessfreudig sind, ist bekannt, schließlich schmälert jeder Prozess den Gewinn der Versicherung. Weil die Suche nach dem individuell richtigen Anwalt gerade im Familienrecht sehr wichtig ist, hat ISUV auf Grund seiner 40 jährigen Erfahrung ein ausgeklügeltes System der Anwaltssuche aufgebaut und gleichsam als Marke den "ISUV-Kontaktanwalt" kreiert. Er bzw. sie orientiert sich an einem Kodex, wodurch ihr Verhalten und Handeln für den Klienten transparent wird. Markenzeichen eines ISUV-Kontaktanwaltes ist es auch, dass er von sich aus Kostentransparenz schafft. Des Weiteren kann man sich vom ISUV-Kontaktanwalt bei Vortragsveranstaltungen ein Bild machen, ihn/sie persönlich erleben. „Dass Finanztest bei der Anwaltssuche aufs Internet verweist, getreu dem Motto, ‚schaut mal, welche Fachanwälte in der Nähe sind‘ – das ist schwach für eine der wenigen Verbraucherzeitschriften in der Bundesrepublik. „Wie in anderen Bereichen auch, so gilt auch bei Anwälten der Grundsatz: Anwaltssuche findet in der realen, nicht in der virtuellen Welt statt.“, betont der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.
~
„In familienrechtlichen Verfahren steht sehr viel Geld auf dem Spiel, daher sollte man den Anwalt real kennen, gesehen, gehört haben, sich nicht auf die Angaben der meist gelackten und stereotypen Anwaltsprofile verlassen. Gerade in familienrechtlichen Verfahren muss auch die Chemie stimmen, beide müssen sich verstehen, einander vertrauen.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hervor.
Damit Mitglieder den ISUV-Kontaktanwalt kennenlernen, gibt der Verband an seine Mitglieder „Berechtigungsscheine“ für eine Rechtsberatung zum Preis von 30 EURO aus. Ist ein Mitglied sich nicht sicher, ob der Rat "seines" Anwalts „richtig“ ist, kann es den „Berechtigungsschein“ dazu nutzen, um sich eine Second Opinion eines ISUV-Kontaktanwaltes einzuholen.
Die Kompetenz eines ISUV-Kontaktanwaltes können die Mitglieder auch bei Veranstaltungen „Mitglied fragt, ISUV-Kontaktanwalt antwortet“ testen. Weitere Maximen von ISUV-Kontaktanwälten: Keine Stoppuhr bei der Beratung, Fragen zu Erfolgsaussichten werden offen behandelt, Schriftsätze gehen zuerst an den Klienten, offene Information zwischen Anwalt und Klient.
Der Verband warnt davor zu glauben, dass man alle Probleme beim Anwalt abgibt und er wird es schon richten. „Am Anfang steht die eigene Information, Betroffene müssen sich einlesen, wissen was sie wollen und dann den Anwalt fragen, wie er die Chancen einschätzt.“, betont Linsler.
Kontakt
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911 550478
Fax. 0911 533074
info@isuv.de
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstraße 10
97074 Würzburg
Telefon 0931 663807
j.linsler@isuv.de
ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
Maximilianplatz 17
80333 München
Telefon 089 59997373
c.kistler@isuv.de