Gemeinsame elterliche Sorge - gut für Kinder und Eltern

Die Studie mit dem Titel "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts" basiert auf umfassendem Datenmaterial. Befragt wurden in den Jahren 1999 bis 2001 11381 Eltern, 809 Richter/innen, 904 Rechtsanwälte/innen sowie 301 Jugendämter in der ganzen Bundesrepublik.

Nach Auswertung des Datenmaterials steht nunmehr fest, dass in 75 % aller Fälle auch nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge fortbesteht.

Als Vorteile der gemeinsamen elterlichen Sorge stellt die Studie heraus:

Der Kontakt zu beiden Elternteilen bleibt auch nach der Scheidung bestehen.
Kommunikation und Kooperation der Eltern werden durch die Kinder positiv beeinflusst.
Scheidungskonflikte werden zumindest abgemildert.
Die gemeinsame elterliche Sorge wirkt sich auch positiv auf die Zahlungsmoral beim Unterhalt aus: Es kommt zu Unterhaltsregelungen, die auch eingehalten werden.
Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow wies aber auch darauf hin, dass vielfach die gemeinsame elterliche Sorge nur fortbestehe, weil die Eltern "heutzutage juristisch nur noch geringe Chancen sehen, die alleinige Sorge durchzusetzen".
Laut Salchow werde aber danach vielfach umso heftiger ums Umgangsrecht gestritten.
"Nicht selten wird bei kleineren Kindern der Umgang - kurzfristig, aber auch längerfristig - völlig verweigert. Dagegen kommen Gerichte teilweise nur schwer an. Die selbstverständliche Kooperation beider Eltern nach der Scheidung im Interesse des Kindeswohls ist noch lange nicht so selbstverständlich wie z.B. in den skandinavischen Ländern. Gefragt ist also weiterhin Aufklärung und gleich nach der Trennung intensive Beratung", stellte Salchow kritisch fest. JL