Gesetzentwurf der Bundesregierung: Richtiger Impuls für gemeinsame elterliche Sorge
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lehnt die Unterzeichnung eines Aufrufs gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Kinder ab. "Der Gesetzentwurf entspricht nicht unseren Vorstellungen, er blieb hinter unseren Erwartungen zurück, aber die darin vorgegebene Richtung stimmt: weitgehende Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie deren Vätern, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom Gesetzgeber angemahnt hat.", stellt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler fest.
Gerade in Konfliktsituationen ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Regelung richtig und wichtig. Musste bisher die Mutter nur Nein sagen, und dann hatte sie die alleinige Sorge und schon war der Vater rechtlos gegenüber dem eigenen Kind. Genau an dieser Stelle initiiert der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel: Beide Eltern gibt er die gemeinsame elterliche Sorge vor, sofern die Mutter nicht innerhalb von sechs Wochen ihre Bedenken schriftlich vorträgt. Praktisch heißt das, die Mutter kann nicht mehr mit einem einfachen Nein die gemeinsame elterliche Sorge verhindern, sie kann die Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht auf die lange Bank schieben, sondern sie muss innerhalb von sechs Wochen dem Familiengericht substantielle Gründe vortragen, warum sie die gemeinsame Sorge nicht will. "Ohne diese Regelung bleibt alles beim Alten, genau das ist die Absicht des besagten Aufrufs." (Linsler)
Der Verband regt an, dass schon vor der Geburt das Familiengericht die elterliche Sorge übertragen kann, wenn die Vaterschaft außer Frage steht. „Warum ausgerechnet innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes und nicht schon vorher, wenn weniger Stress und mehr Zeit ist.“ (Linsler)
Der ISUV fordert die gemeinsame elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft. Damit ist die Gleichrangigkeit beider Elternteile gesichert, dies ist durch den Koalitionsentwurf nicht erfüllt. "Ich bin mir sicher, dass der Koaltionsentwurf, nur eine Übergangslösung ist. Ich bin mir sicher, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Gesetz ablehnen und die Bundesregierung dann gezwungen sein wird echte Gleichheit zu schaffen.“ (Linsler)
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