Gleicher Mindestunterhalt für alle Kinder

ISUV-Pressesprecher und Rechtsanwalt Dr. Thomas Herr stellt fest: "Der ISUV begrüßt die Forderung nach einer transparenten Bedarfsberechnung für Kinder von Hartz IV Empfängern. Die jetzigen prozentualen Kinderabschläge vom Erwachsenenregelsatz gehören abgeschafft. Kinder sind unsere Zukunft, das betonen Politiker so gerne in Reden. Die Ausbildung und gesunde Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder muss gerade bei unserer Altersstruktur primäres gesellschaftliches Interesse sein. Deswegen haben die Haushaltsinteressen von Bund, Ländern und Kommunen zurückzustehen."

ISUV-Kontaktanwalt Jürgen Strampp gibt zu Bedenken: "Wichtig wäre, dass das Kindergeld im Sozialrecht und im Unterhaltsrecht parallel verrechnet wird, also nur zur Hälfte wie jetzt schon im Unterhaltsrecht. Dann bleibt auch armen Kindern mehr, im Jahr sind das rund 1000 €. Das wäre ein Fortschritt beim Abbau von Kinderarmut."

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fordert: "Wenn die Regelsätze für Kinder von Hartz IV Empfängern angehoben werden, dann muss auch das Existenzminimum - der sogenannte Selbstbehalt - von barunterhaltspflichtigen Eltern auf mindestens 1050 EURO angehoben werden. Mehr Einfühlungsvermögen in die Befindlichkeit und den tatsächlichen Bedarf von Unterhaltszahler/innen sind gefragt. Man kann eine Kuh nun einmal nur melken, wenn man ihr genügend Futter lässt."