Gut zu wissen: Mitführen des Personalausweises immer und überall? - Flug buchen und gleich vollständig zahlen?
Mitführen des Personalausweises immer und überall?
Für deutsche Staatsangehörige gilt ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz -PAuswG). Wer keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 32 PAuswG). Das heißt, ein deutscher Staatsangehöriger muss einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen.
Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet den Personalausweis mitzuführen. Allerdings kann in bestimmten Ausnahmen eine Ausweispflicht bestehen. Arbeitet beispielsweise jemand in einer Branche, in der es häufig zu Schwarzarbeit kommt. Weitere Fälle sind, wer eine Waffe mit sich führt, muss auch einen Ausweis mit sich führen. Auch wer eine Gerichtsverhandlung mitverfolgt, muss einen Ausweis dabei haben.
Auch in Zeiten offener Grenzen sollte man grundsätzlich seinen Ausweis mit sich führen, wenn man ins Ausland fährt. In manchen Staaten besteht die Pflicht zum Mitführen eines Ausweises, wer dies nicht tut, macht sich strafbar.
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Flug buchen und gleich vollständig zahlen?
Wer ein Flugticket bucht, ist in der Regel verpflichtet den Preis sofort zu bezahlen. Oft wird nur eine Reservierungszeit von zum Beispiel 48 Stunden zugebilligt. Dies steht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaften.
Ist das rechtens?
Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt a.M. und des Landgerichts Hannover ist es unzulässig, dass Fluggesellschaften AGB Klauseln verwenden, aus denen sich ergibt, dass die Kunden bereits bei Buchung und somit oft weit vor dem geplanten Abflug zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet sind. Die Gerichte sehen darin eine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB. Sie argumentieren, dass zwischen Buchung und eigentlichem Flug ein erheblicher Zeitraum von bis zu 11 Monaten liegen kann.
Aus Sicht der Richter tragen die Verbraucher durch die Vorauszahlungspflicht einseitig das Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft. Der Fluggast bleibt im Insolvenzfall auf den Kosten sitzen, ohne dass er eine Gegenleistung erhält.