HARMONISIERUNG DES FAMILIENRECHTS IN DER EU IM DIENSTE DES KINDESWOHLS

Der Bundesvorsitzende des Verbandes, Michael Salchow, stellte dazu fest:
"Kinder können jetzt hoffentlich nicht mehr zum nationalen Spielball der Eltern gemacht werden. Entführte Kinder müssen jetzt – so will es das Gesetz - schnell und unbürokratisch wieder an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückgebracht werden. Die jeweiligen nationalen Gerichte prüfen nicht mehr in einem langwierigen Verfahren, ob die Entscheidung des einzelnen Staates mit der eigenen Rechtsordnung übereinstimmt, sondern sie vollstrecken die Entscheidung sogleich.“
Mit dem neuen Gesetz werden bestehende Regelungen zusammengefasst, dadurch effektiver und transparenter gemacht: Es gilt für eheliche und nichtehelich geborene Kinder. Es legt fest, wer wo klagen muß und enthält konkrete Vorschriften für die Durchführung. Dadurch verkürzen sich Verfahren, was wiederum Kosten spart.
Der Bundesvorsitzende hob des weiteren hervor:
„Der Gesetzentwurf sieht auch eine gewisse Strafverschärfung bei Nichtbeachtung der gerichtlichen Regelung vor. Anstelle einer Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft werden jetzt sogleich Geldbuße und Ordnungshaft verhängt.
Hat ein beispielsweise ein Elternteil den Umgang verweigert, sieht das Gesetz dafür die Verhängung einer Geldbuße vor. Ob dies allerdings mehr als ein Papiertiger ist, wird die Zukunft erweisen müssen.“