Homo-Ehe: Erst zum Notar, dann zum Traualtar!

Da aber homoerotische Partnerschaften erfahrungsgemäß noch weniger stabil sind als heterosexuelle Partnerschaften, rät der Verband weiterhin dringend, vor dem Ja-Wort unbedingt einen Partnerschafts-Vertrag abzuschließen.
In einer Stellungnahme hob der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow hervor:
"Für Schwule und Lesben gilt verstärkt unsere schon bekannte Verbandsforderung: Erst zum Notar, dann zum Traualtar!
Im Partnerschafts-Vertrag sollte u.a. geklärt werden, wer an wen ggf Unterhalt zahlt. In vielen Fällen dürfte sich z.B. dann ein Unterhaltsausschluß anbieten, wenn beide Partner berufstätig sind.
Natürlich sollte zumindest auch im Partnerschafts-Vertrag stehen, welche Gegenstände, welches Vermögen der einzelne Partner in die "Ehe" mitgebracht hat und wie das gemeinsam erworbene Vermögen im Falle einer "Scheidung" aufgeteilt wird.
Denn: Anders als in der "normalen" Ehe gilt bei diesen Partnerschaften nicht der "automatische" gesetzliche Güterstand.
Auch der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenansprüche im Falle einer "Scheidung", kann z.B. in einem Vertrag geregelt werden."
Der Verband stellt zum Selbstkostenpreis von jeweils DM 6.- (gegen Vorauskasse) Muster für Eheverträge bzw. für Partnerschafts-Verträge (MBl 1,2) zur Verfügung.
Damit der Inhalt des abzuschließenden Vertrages juristisch korrekt ist, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Um auf der sicheren Seite zu stehen, empfiehlt sich die Beurkundung des Abschlusses vor einem Notar.