Im Sinne des Kindeswohls und des Familienfriedens?

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellte fest:

"Die Praxis zeigt, ein zweifelndes Kind oder ein Elternteil möchte diskret Aufklärung, ohne das familiale System gleich in Frage zu stellen oder gar zu zerstören. Bei der im Entwurf vorgeschlagenen Regelung muss der Zweifelnde mit dem Verdacht konfrontieren. Es steht außer Zweifel, dass dadurch ohne Not die Familie und die Beziehung zum Kind gefährdet wird. Dies könnte durch ein heimliches Vaterschaftsgutachten vermieden werden. Weil Betroffene die Familie und natürlich ihre Beziehung zum Kind nicht gefährden wollen, wird es auch weiterhin geheime Vaterschaftstests geben."

Rechtsanwalt Georg Rixe, der die Stellungnahme des Verbandes verfasste, hebt hervor:

"Die Offenlegung der Zweifel ist deshalb sowohl in Presseveröffentlichungen als auch in der wissenschaftlichen Literatur heftig kritisiert worden. Deshalb hatten nicht nur das Land Baden-Württemberg (BR-Drs. 280/05), sondern auch die Bundesrechtsanwaltskammer eine Lösung vorgeschlagen, mit Hilfe der ein Vaterschaftstest heimlich durchgeführt werden kann (Stellungnahme Nr. 25/2007: [http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungnahmen/2007/Stn25.pdf]. 

Hinzu kommt, dass die Entscheidung des BVerfG, NJW 2007, 753, die vom Referentenentwurf vorgeschlagene Lösung nicht fordert, da dieses sich nur dagegen ausgesprochen hat, dass der Gesetzgeber die Verwertbarkeit heimlich eingeholter Gutachten im Anfechtungsverfahren erlaubt."

Rechtsanwalt Georg Rixe kritisiert auch die vorgesehenen Bußgeldvorschriften:

"Die vorgesehene Bußgeldbewehrung ist rechtspolitisch nicht sachgerecht. Der Entwurf übersieht in diesem Zusammenhang nicht nur, dass es sich um Personen handelt, die grundsätzlich einen verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf Klärung der Abstammung haben, sondern heimliche Vaterschaftstests häufig auch einer schweren persönlichen Konfliktlage der Betroffenen entspringen und nur deswegen vorgenommen werden, um die Ehe oder Partnerschaft und das Kindeswohl zu schonen."
In der Bundesrepublik kommen jährlich nach Schätzungen zwischen 35 000 und 70 000 Kinder als Kuckuckskinder zur Welt, d. h. der auf der Geburtsurkunde genannte Vater ist nicht der leibliche Vater.